-
Macron: Frankreich und Kanada sind "große unabhängige Nationen und wollen es bleiben"
-
Historischer Linken-Sieg in Berlin - Spitzenkandidatin Eralp will Regierung bilden
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD punktete bei bisherigen Nichtwählern und Arbeitern
-
Prognose: Präsidentenpartei gewinnt Parlamentswahl in Russland
-
CDU-Spitzenkandidat Evers fordert stabile Regierung für Berlin
-
AfD sieht nach knappem Sieg in Mecklenburg-Vorpommern Regierungsauftrag bei sich
-
Handball: Magdeburg patzt gegen Melsungen
-
Wahlfiasko für Merz: Wähler strafen CDU ab - Kanzler hält an Reformen fest
-
Historischer Sieg der Linken in Berlin - Eralp will Regierung bilden
-
Nach Drohnenattacken am Wahltag: Russland kündigt verstärkte Angriffe auf Kiew an
-
Schalke und Elversberg gehen mit Remis in die Länderspielpause
-
AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss um Einzug zittern
-
Linken-Wahlsiegerin Eralp: Haben Regierungsauftrag für Berlin
-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch
Der Streit um eine mögliche Unfallrente für den verunglückten "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch wird völlig neu aufgerollt. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil verneinte zwar auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Ansprüche als Beschäftigter oder ehrenamtlich Tätiger des ZDF. Es könnten aber Ansprüche als "nicht versicherter Unternehmer" bestehen. (Az. B 2 U 12/23 R)
In der Livesendung vom 4. Dezember 2010 hatte der damals 23-jährige Kunstturner und Schauspielschüler gewettet, dass er mit sogenannten Sprungstiefeln beziehungsweise -stelzen im Salto über fünf auf ihn zukommende Autos mit zunehmender Größe springen könne. Dabei prallte er gegen das vierte, von seinem Vater gesteuerte Auto und fiel mit voller Wucht auf den Boden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt.
Seinen 2020 gestellten Antrag auf eine gesetzliche Unfallrente begründete der heute 37-jährige Schauspieler mit dem Argument, er sei ehrenamtlich für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender tätig gewesen. In der Vorinstanz solgte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart dem nicht. Koch habe seinen Wettbeitrag "Powerjump" selbst organisiert. Hauptmotiv sei sein eigenwirtschaftliches Interesse gewesen, bekannt zu werden.
Der BSG-Unfallsenat fasste dies nun dahingehend zusammen, dass Koch letztlich als Unternehmer gehandelt habe. Daher folgten die Kasseler Richter der Vorinstanz insoweit, als Ansprüche als Beschäftigter, sogenannter Wiebeschäftigter oder auch als ehrenamtlich Tätiger nicht bestehen.
Nach einer in dem Verfahren bislang nicht berücksichtigten Vorschrift des Sozialgesetzbuchs könne aber "auch ein nicht versicherter Unternehmer versichert sein", betonte das BSG. Hintergrund ist der Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung, Haftungsstreitigkeiten aus den Unternehmen herauszuhalten.
Arbeitgeber bezahlen Beiträge zur Berufsgenossenschaft und sind dafür von Unfallhaftungen gegenüber ihren Beschäftigten befreit. Gleiches gilt in die Gegenrichtung oder bei Schädigungen der Arbeitnehmer untereinander. Nach der nun vom BSG in das Verfahren eingebrachten Vorschrift gilt dies auch, wenn ein nicht unfallversicherter Unternehmer von einem Beschäftigten geschädigt wird und deshalb ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch bestünde.
Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass Koch als "Unternehmer" Ansprüche gegen die Unfallversicherung haben kann, wenn "Beschäftigte" aus seinem Wettteam Mitschuld an dem Unfall tragen, etwa sein Vater als Fahrer des Unfallwagens. Sofern für die Wette das Straßenverkehrsgesetz galt, würde eine Schuld des Unfallfahrers sogar gesetzlich vermutet.
Das BSG verwies den Streit an das Landessozialgericht Stuttgart zurück, das nun all diese neu aufgeworfenen Fragen klären muss. Kochs Anwalt wertete dies als Erfolg. "Ich rechne mir durchaus gute Chancen aus", sagte er.
Koch selbst zeigte sich nach der Urteilsverkündung gespalten. "Ich hätte mir gewünscht, dass es eine Entscheidung gibt und damit Klarheit." Einen Erfolg wünsche er sich vor allem für seine Familie und die vielen anderen Menschen, "die mich pflegen und mich unterhalten". Am Sonntag wird er 38 Jahre alt.
A.P.Maia--PC