-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
-
Tesla beendet Cybertruck-Produktion bis Mitte 2027
-
Big-Brother-Siegerin Rochelle Rackham von lautstarkem Publikum ausgebuht
-
Macau verhängt erste Strafe nach Sicherheitsgesetz: Au Kam San zu 12,5 Jahren Haft verurteilt
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
UBS-Ökonom Donovan prognostiziert Ölpreisfall und kritisiert Fed-Chef
-
Todesfall von Eva Geller: Opferzahl der Bondi-Strand-Massaker steigt auf 16
Cannabisverbot in Englischem Garten in München ist rechtswidrig - Kiffen erlaubt
Das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten in München ist rechtswidrig. Damit darf dort sowie im benachbarten Hofgarten vor der Staatskanzlei von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und im Finanzgarten in der bayerischen Landeshauptstadt nun wieder gekifft werden, wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in München mitteilte.
Das Verbot hatte die staatliche bayerische Schlösserverwaltung nach der Teillegalisierung von Cannabis durch die frühere Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP auf Grundlage eines Beschlusses des bayerischen Kabinetts verhängt. Bereits im Juli setzte der Verwaltungsgerichtshof das generelle Kiffverbot für den Nordteil des bei Touristen sehr beliebten und international bekannten Englischen Gartens aus.
Gegen das Urteil kann der Freistaat Bayern eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig und allgemein verbindlich.
O.Gaspar--PC