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Epstein-Affäre: Weiteres US-Gericht ordnet Aktenfreigabe an
In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein weiteres Gericht eine Aktenfreigabe ermöglicht. Am Mittwoch ordnete der New Yorker Bundesrichter Richard Berman an, Dokumente zum Verfahren gegen Epstein vom Juli 2019 zu veröffentlichen. Das Verfahren war eingestellt worden, nachdem Epstein im gleichen Jahr erhängt in seiner Gefängniszelle in Manhattan aufgefunden wurde.
Zuvor hatten zwei andere Gerichte in New York und in Florida die Freigabe von Akten zu Epstein und seiner Komplizin Ghislaine Maxwell ermöglicht. Epstein wurde vorgeworfen, zahlreiche Mädchen und junge Frauen missbraucht und Prominenten zugeführt zu haben. Maxwell sitzt wegen Sexhandels mit Minderjährigen und weiterer Vergehen eine 20-jährige Haftstrafe ab.
Hintergrund ist das Epstein-Akten-Transparenzgesetz (Efta), das der US-Kongress im November beschlossen hatte und das mit der Unterschrift von US-Präsident Donald Trump in Kraft trat. Es sieht vor, dass das US-Justizministerium bis zum 19. Dezember "alle nicht als geheim eingestuften Aufzeichnungen, Dokumente, Mitteilungen und Ermittlungsmaterialien" im Fall Epstein veröffentlichen soll. Ausgenommen sind Akten zu laufenden Ermittlungen oder solche, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen.
A.Silveira--PC