-
League Cup: City übertrumpft Arsenal
-
SPD-Amtsinhaber Reiter räumt Niederlage bei Oberbürgermeisterwahl in München ein
-
Prognose: Liberale Partei von Regierungschef Golob bei Wahl in Slowenien knapp vorn
-
St. Pauli verpasst Big Points - Freiburgs Helden jubeln weiter
-
Sexualisierte Gewalt im Internet: Tausende protestieren in Berlin
-
Medien: Köln trennt sich von Trainer Kwasniok
-
Hochrechnungen: CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich vor SPD
-
Skifliegen: Zweiter Männer-Wettkampf in Vikersund abgesagt
-
Prognosen: CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich vor SPD
-
Sexualisierte Gewalt im Internet: Tausende demonstrieren in Berlin
-
Bei Burkardts Rückkehr: Frankfurt verliert in Mainz
-
Neue israelische Angriffswelle auf Hisbollah: Libanesischer Präsident warnt vor "Bodeninvasion"
-
Handballer feiern Doppelsieg gegen Ägypten - Sorgen um Knorr
-
"Geniales Gefühl": Nawrath Zweiter im Massenstart
-
Nawrath Zweiter im abschließenden Massenstart
-
Früherer FBI-Chef Mueller gestorben - Trump "froh" über Tod von Ex-Sonderermittler
-
Merz telefoniert mit Trump - Beratungen über Iran-Krieg
-
Zweite Runde der Kommunalwahlen in Frankreich - Paris und andere Großstädte im Fokus
-
Haushaltsstreit: Trump kündigt Einsatz von ICE-Mitarbeitern an Flughäfen an
-
Knappes Ergebnis bei Parlamentswahl in Slowenien erwartet
-
Auch dank Doppelpacker Reese: Hertha BSC siegt in Düsseldorf
-
Zweiter landesweiter Stromausfall in Kuba binnen weniger als einer Woche
-
Grüne im Saarland wählen Vizechefin Lahoda zu Spitzenkandidatin für Landtagswahl
-
Israel: Neue "Angriffswelle" auf Hisbollah-Ziele im Südlibanon
-
In Rheinland-Pfalz wird ein neuer Landtag gewählt
-
London: Iran greift US-britischen Militärstützpunkt im Indischen Ozean an
-
Hettich-Walz zum Abschluss Zehnte
-
Gewalt im Internet: Parteiübergreifend härtere Strafen gefordert
-
"Unser Land wird niemals vergessen": Belgien gedenkt der Opfer der Anschläge vor zehn Jahren
-
Italiener stimmen in Referendum über Justizreform ab - Knappes Ergebnis erwartet
-
Sieben Tote bei Absturz von katarischem Armeehubschrauber - Drei Türken unter den Opfern
-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Wahlbeteiligung bis 12.00 Uhr bei rund 50 Prozent
-
Pistorius kritisiert Lockerung von Russland-Sanktionen
-
Mindestens 64 Tote bei Angriff auf Krankenhaus im Sudan - 13 Opfer sind Kinder
-
Trump stellt Iran Ultimatum für Öffnung von Straße von Hormus - Angriffe auf Israel
-
"Einvernehmlich": Dortmund und Kehl trennen sich
-
Zug kracht nahe Kamen in Betonplatten auf Gleisen - Staatsschutz ermittelt
-
DSV-Frauen sorgen weiter für Furore
-
Skifliegen: Freitag mit deutschem Rekord bei Abbruch
-
Italiener stimmen in Referendum über Justizreform ab - knappes Rennen erwartet
-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Wahlbeteiligung bis 10.00 Uhr bei 40 Prozent
-
Parlamentswahl in Slowenien begonnen - Knappes Ergebnis erwartet
-
Sexualisierte Gewalt im Internet: Bündnis ruft zu Demonstration in Berlin auf
-
Wildberger erwartet dramatische Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt durch KI
-
Rekord-Hitzewelle im Westen der USA zieht in Richtung Osten weiter
-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz begonnen - fast drei Millionen Menschen aufgerufen
-
Woidke entsetzt über ausländerfeindlichen Vorfall in Diskothek
-
Belgien gedenkt der 32 Todesopfer der Anschläge in Brüssel vor zehn Jahren
-
"Spiegel": Weimer lässt Listen von Kultur-Jurymitgliedern erstellen
-
Rekord-Hitzewelle zieht vom Westen der USA weiter in Richtung Osten
Arbeit in mehreren EU-Staaten: EuGH legt Kriterien für anwendbares Recht fest
Wenn ein europäischer Arbeitnehmer in mehreren EU-Staaten arbeitet, kann es mit dem Arbeitsrecht kompliziert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte am Donnerstag Kriterien auf, um zu bestimmen, welches Recht angewendet werden muss. Konkret ging es um einen Franzosen, der als Lastwagenfahrer zwölf Jahre lang für ein luxemburgisches Transportunternehmen arbeitete. (Az. C-485/24)
Der Mann wurde im Jahr 2002 eingestellt. Im Arbeitsvertrag war vorgesehen, dass luxemburgisches Recht gilt. Der Fahrer sollte in mehreren europäischen Ländern Güter transportieren. Im Januar 2014 wollte das Unternehmen seine Arbeitszeit reduzieren, was er ablehnte. Im März 2014 stellte die Firma fest, dass er mehr als die Hälfte seiner Arbeit in Frankreich ausübte und darum bei der französischen Sozialversicherung angemeldet werden müsse.
Sie bestätigte ein Angebot, ihn in einem französischen Unternehmen einzustellen. Zum Juli 2014 wurde ihm aber gekündigt, da er seine Arbeitszeit nicht verkürzen wollte. Dagegen klagte er in Frankreich und forderte eine Entschädigung. Der französische Kassationsgerichtshof fragte den EuGH, welches Arbeitsrecht angewandt werden muss - da der Fahrer ja mit Frankreich einen neuen gewöhnlichen Arbeitsort bekommen sollte.
Dieser neue Ort müsse bei der Prüfung berücksichtigt werden, erklärte der EuGH nun. Er bezog sich auf das Übereinkommen von Rom von 1980. Demnach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zwar vertraglich auf ein Arbeitsrecht einigen. Das darf aber nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer Schutz entzogen wird, der ihm sonst zustünde.
Das anwendbare Recht sei über zwei Kriterien zu bestimmen: Erstens kann es das Recht des Staates sein, in dem der Arbeitnehmer normalerweise arbeitet. Wenn das nicht greift, kann es das Recht des Staates sein, in dem die Niederlassung der Firma ihren Sitz hat. Wenn der Arbeitsvertrag aber enge Verbindungen zu einem weiteren Land hat, gilt dessen Recht.
Im Fall des Lastwagenfahrers lässt sich über das erste Kriterium kein Staat bestimmen, wie der EuGH ausführte. Denn sein Arbeitsort habe sich verlagert. Also greife das zweite Kriterium, der Firmensitz in Luxemburg. Das französische Gericht müsse aber entscheiden, ob der Arbeitsvertrag doch engere Verbindungen zu Frankreich habe. Dabei muss es den letzten gewöhnlichen Arbeitsort und die Pflicht zur Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung berücksichtigen.
X.M.Francisco--PC