-
Durchwachsene Impfquoten: Immunisierung bei Kindern oft spät oder unvollständig
-
Zeichentrick-Helden in KI-Videos: Disney und OpenAI verkünden Lizenzvereinbarung
-
22-Jähriger holt in Wiesbaden 240.000 Euro nach Schockanruf ab - Festnahme
-
Finale für 3580 Euro: Auf DFB-Fans warten "horrende" WM-Preise
-
Verdacht auf zahlreiche Betrugstaten: Razzia und zwei Festnahmen in Nordrhein-Westfalen
-
"Time"-Magazin kürt "KI-Architekten" zu Persönlichkeiten des Jahres
-
Millionenschaden durch Feuer in Schule in Hannover: 13-Jähriger tatverdächtig
-
Dritter Turm an stillgelegtem Atomkraftwerk Biblis kontrolliert eingestürzt
-
Zuversicht kehrt zurück - Baugewerbe sieht Stimmungsaufschwung
-
Nordrhein-Westfalen: 16-jähriger Autofahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei
-
Österreich beschließt Kopftuchverbot für unter 14-Jährige an Schulen
-
Trump-Zölle: US-Außenhandelsdefizit im September auf Fünf-Jahres-Tief
-
Vegetarischer Wolf aus französischem Supermarkt-Werbespot geht viral
-
Moskauer Flughäfen wegen ukrainischer Drohnenangriffe zeitweise geschlossen
-
Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit in Millionenumfang in Hessen
-
Lange Verhandlungen über Nordsee-Fischereiquoten in Brüssel erwartet
-
"Schneller als gedacht": Talbrücke Rahmede wird noch vor Weihnachten eröffnet
-
Wirecard-Insolvenzverwalter klagt erfolgreich auf Akteneinsicht bei Wirtschaftsprüfern
-
Oppositionspolitikerin Machado will nach Venezuela zurück und "Tyrannei" beenden
-
Erdölhavarie in Brandenburg: Abtransport von Erde beginnt - Bach betroffen
-
Bulgariens Regierung tritt nach Protesten zurück
-
72 Stunden Baum umarmt: Umweltschützerin in Kenia stellt Rekord auf
-
Rutte: Deutsche Führung für kollektive Verteidigung "unerlässlich"
-
Prozess gegen mutmaßliche Helferin von rechtsextremistischer Gruppe S. begonnen
-
Ukraine legt neuen Plan vor - Merz: Vorschläge zu "territorialen Zugeständnissen"
-
Koalition will für Ausbau von Straßen und Schienen Verbandsklagerecht einschränken
-
Drei Wochen früher als in den Vorjahren: Grippewelle hat begonnen
-
Ehemalige Wehrbeauftragte Högl ist neue Innensenatorin in Bremen
-
IEA: Russlands Einnahmen aus Ölexporten sinken auf niedrigsten Stand seit 2022
-
Vietnams Hauptstadt Hanoi in dichten Smog gehüllt
-
Bahn-Chefin Palla startet Konzernumbau - Management wird deutlich verkleinert
-
EU-Einigung: Arznei-Beipackzettel künftig auch per QR-Code
-
Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten
-
Generalstreik in Portugal legt Teile des Verkehrs und Müllabfuhr lahm
-
DHB-Frauen in Bestbesetzung ins WM-Halbfinale
-
BFH bestätigt Steuer auf Gazprom-Zahlung an Landesstiftung Mecklenburg-Vorpommern
-
Naturschützer kritisieren von Koalition geplante Einschränkung von Verbandsklagerecht
-
Umfrage: Jedes dritte Kleidungsstück in deutschen Schränken wird kaum getragen
-
Kampf gegen alles "Woke": US-Außenminister Rubio fordert Abkehr von Schriftart Calibri
-
Anklage wegen Untreue gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger erhoben
-
Merz: Vorschläge zu "territorialen Zugeständnissen" der Ukraine an Trump übermittelt
-
Bas wundert sich über Unions-Widerstand gegen Gesetz zur Grundsicherung
-
CDU-Sozialflügel warnt vor Bürgergeld-Streit - und kritisiert SPD-Basisvotum
-
UNO: Venezuelas Nationalgarde hat Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen
-
Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich
-
Deutsche Bahn verkleinert Vorstand und streicht Zahl der Führungskräfte deutlich
-
Nach IMK: Fans üben weiter heftig Kritik
-
Bericht: Missbrauchsopfer erhält von Erzbistum Köln 360.000 Euro
-
Ausbleibende Impulse: Wirtschaftsforscher drosseln Wachstumserwartungen
-
Bas wundert such über Unions-Widerstand gegen Gesetz zur Grundsicherung
Arbeit in mehreren EU-Staaten: EuGH legt Kriterien für anwendbares Recht fest
Wenn ein europäischer Arbeitnehmer in mehreren EU-Staaten arbeitet, kann es mit dem Arbeitsrecht kompliziert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte am Donnerstag Kriterien auf, um zu bestimmen, welches Recht angewendet werden muss. Konkret ging es um einen Franzosen, der als Lastwagenfahrer zwölf Jahre lang für ein luxemburgisches Transportunternehmen arbeitete. (Az. C-485/24)
Der Mann wurde im Jahr 2002 eingestellt. Im Arbeitsvertrag war vorgesehen, dass luxemburgisches Recht gilt. Der Fahrer sollte in mehreren europäischen Ländern Güter transportieren. Im Januar 2014 wollte das Unternehmen seine Arbeitszeit reduzieren, was er ablehnte. Im März 2014 stellte die Firma fest, dass er mehr als die Hälfte seiner Arbeit in Frankreich ausübte und darum bei der französischen Sozialversicherung angemeldet werden müsse.
Sie bestätigte ein Angebot, ihn in einem französischen Unternehmen einzustellen. Zum Juli 2014 wurde ihm aber gekündigt, da er seine Arbeitszeit nicht verkürzen wollte. Dagegen klagte er in Frankreich und forderte eine Entschädigung. Der französische Kassationsgerichtshof fragte den EuGH, welches Arbeitsrecht angewandt werden muss - da der Fahrer ja mit Frankreich einen neuen gewöhnlichen Arbeitsort bekommen sollte.
Dieser neue Ort müsse bei der Prüfung berücksichtigt werden, erklärte der EuGH nun. Er bezog sich auf das Übereinkommen von Rom von 1980. Demnach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zwar vertraglich auf ein Arbeitsrecht einigen. Das darf aber nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer Schutz entzogen wird, der ihm sonst zustünde.
Das anwendbare Recht sei über zwei Kriterien zu bestimmen: Erstens kann es das Recht des Staates sein, in dem der Arbeitnehmer normalerweise arbeitet. Wenn das nicht greift, kann es das Recht des Staates sein, in dem die Niederlassung der Firma ihren Sitz hat. Wenn der Arbeitsvertrag aber enge Verbindungen zu einem weiteren Land hat, gilt dessen Recht.
Im Fall des Lastwagenfahrers lässt sich über das erste Kriterium kein Staat bestimmen, wie der EuGH ausführte. Denn sein Arbeitsort habe sich verlagert. Also greife das zweite Kriterium, der Firmensitz in Luxemburg. Das französische Gericht müsse aber entscheiden, ob der Arbeitsvertrag doch engere Verbindungen zu Frankreich habe. Dabei muss es den letzten gewöhnlichen Arbeitsort und die Pflicht zur Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung berücksichtigen.
X.M.Francisco--PC