-
Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Laut schreiender Papagei löst Polizeieinsatz in Rheinland-Pfalz aus
-
Staatsakt für verstorbene Bundestagspräsidentin Süssmuth am 24. Februar
-
Möglicher Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten
-
Maschinenbau sieht leichte Erholung - Auftragseingang 2025 auf Vorjahresniveau
-
Für 2,1 Milliarden Euro: Henkel kauft Spezialbeschichtungsunternehmen Stahl
-
Studie: Herkunft entscheidet früh über Bildungschancen
-
Baden-Württemberg: Unbekannter zerrt Kind in Hinterhof - Frauen kommen zu Hilfe
-
Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung - Rekordzahl an Einbürgerungen
-
Inflation im Euroraum geht im Januar auf 1,7 Prozent zurück
-
Hongkonger Panamakanal-Hafenbetreiber ruft nach Lizenzentzug Schiedsgericht an
-
Immer mehr staatliche Cyberangriffe: Verfassungsschutz mahnt zur Wachsamkeit
-
Zugbegleiter nach Angriff bei Fahrkartenkontrolle in Rheinland-Pfalz gestorben
-
Bundesregierung zu Boykott von Fußball-WM in USA: "Unterstützen wir nicht"
-
Bremen vor Einigung mit Thioune
-
Beschwerde gegen Verbot von Torfabbau in Niedersachsen scheitert in Karlsruhe
-
Ermittlungen zu versuchter Tötung in Baden-Württemberg: Finanzbeamter festgenommen
-
USA bemüht um internationales Bündnis wegen Chinas Dominanz bei Seltenen Erden
-
"Jahrzehnt der Sanierungen": Bahnnetz-Chef erwartet schrittweise Verbesserung
-
Durchsuchungen wegen Hasspostings in Fall von getötetem Polizisten aus Saarland
-
Thüringer CDU nennt Misstrauensvotum gegen Voigt durchsichtiges AfD-Manöver
-
Toter 14-Jähriger in Nordrhein-Westfalen: Obduktion bestätigt Gewaltverbrechen
-
China kritisiert und droht EU wegen Brüsseler Vorgehen gegen Windturbinenhersteller
-
WM-Debatte: EU-Abgeordnete mit Appell an UEFA
-
Baden-Württemberg: 23-Jähriger stirbt bei Zusammenstoß von Auto und Zug
-
Wieder Schnee und überfrierender Regen: Behinderungen und Unfälle im Nordwesten
-
Umfrage: Unternehmen in deutscher Autoindustrie erwarten mehr Exporte
-
Mörder von Japans Ex-Regierungschef Abe legt Berufung gegen Haftstrafe ein
-
Litauen-Brigade nimmt Form an: Staatssekretär Hartmann bei Aufnahme von Bundeswehr-Soldaten
-
NHL: Niederlagen für Draisaitl und Co.
-
NBA: Hartenstein mit erstem Triple-Double im deutschen Duell
-
Washington erneuert Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern bis Ende des Jahres
-
Human Rights Watch zeichnet düsteres Bild bei Menschenrechten
-
Pistorius nach Start von Fragebogenaktion zuversichtlich für Verzicht auf Wehrpflicht
-
Schlechte Bayern-Phase? Tah winkt ab
-
Musiala: "Ich lebe wieder"
-
Legende Maier von Diskussionen um Neuer genervt
-
Epstein-Affäre: Trump will das Thema abhaken
-
Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin
-
Telekom eröffnet mit Nvidia ausgebautes KI-Rechenzentrum in München
-
Angriff auf Neonazis in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Litauen-Brigade nimmt Form an: Pistorius bei Aufnahme von Bundeswehr-Soldaten
-
Ukraine-Krieg: Neue Gesprächsrunde zwischen Kiew und Moskau in Abu Dhabi
-
Bundeskanzler Merz reist in die Golfregion
-
US-Football-Liga NFL: Keine ICE-Einsätze beim Super Bowl am Sonntag geplant
-
Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten
-
Trump ruft Putin zu Beendigung des Krieges in der Ukraine auf
-
Trump und Kolumbiens Präsident Petro loben Treffen im Weißen Haus
-
Gazastreifen: Netanjahu schließt Beteiligung von Palästinenserbehörde an Verwaltung aus
-
Havertz trifft spät: Arsenal im League-Cup-Finale
Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss
Im Streit zwischen Eigentümern von noch unfertigen Dachgeschosswohnungen und der Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen will der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Februar ein Urteil verkünden. Das teilte er nach der Verhandlung am Freitag in Karlsruhe mit. Der Bauträger war während des Baus pleite gegangen - nun geht es um die Frage, welcher Teil der Dachwohnungen noch von der Gemeinschaft errichtet werden muss. (Az. V ZR 219/24)
Schon im Jahr 2019 war die Gemeinschaft dazu verurteilt worden, das Gemeinschaftseigentum der Wohnungen bauen zu lassen. Das Urteil ist rechtskräftig - unklar ist allerdings, was genau dazugehört. Die Kläger wollen auch Zwischenwände, Heizkörper, Leitungen, Elektroinstallationen und Dachflächenfenster von der Eigentümergemeinschaft bauen lassen. Das lehnte diese aber ab.
Daraufhin zogen die Eigentümer aus dem Dachgeschoss erneut vor Gericht. Vor dem Landgericht Düsseldorf hatten sie keinen Erfolg. Die Gemeinschaft müsse nur die Wände, welche die Wohnungen abgrenzen, und tragende Innenwände errichten, entschied dieses. Nicht tragende Zwischenwände, Elektroleitungen und Heizkörper seien Sondereigentum, was die einzelnen Eigentümer selbst einbauen lassen müssten. Einen Anspruch auf Dachflächenfenster hätten sie ohnehin nicht.
Die Eigentümer der Dachgeschosswohnungen wandten sich an den BGH. Über ihre Revision wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter am 27. Februar entscheiden.
V.Dantas--PC