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Zu spät bezahlte Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
Daten über Zahlungsausfälle muss die Schufa nicht sofort löschen, wenn die Rechnungen bezahlt wurden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und gab der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt. Über die konkrete Klage eines früheren Schuldners muss das Kölner Gericht nun neu entscheiden; er hatte Forderungen trotz Mahnungen erst nach längerer Zeit beglichen. (Az. I ZR 97/25)
Der BGH erklärte nun, dass die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden müssten. Als Leitlinie sieht er die bisherigen Regeln, die der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Demnach speichert die Schufa ausgeglichene Forderungen für bis zu drei Jahre. In Einzelfällen kann aber auch eine kürzere Frist angemessen sein, wie der BGH erklärte.
A.Seabra--PC