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Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Die 30 Mitglieder der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag klagten gegen bestimmte Festlegungen im Haushaltsplan und beantragten die vorläufige Außervollzugsetzung eines Paragrafen der Haushaltsordnung, wie das Gericht am Freitag in Potsdam mitteilte. Damit hatten sie keinen Erfolg. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.
Konkret ging es um die Veranschlagung sogenannter globaler Minderausgaben in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 - also Gelder, welche die Verwaltung nicht ausgeben darf. Aus Sicht der AfD soll der Gesetzgeber mit dieser Festlegung wesentliche Fragen des Haushalts der Exekutive überlassen und damit den Grundsatz der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit verletzt haben.
Außerdem beanstandeten die Kläger einen kürzlich veränderten Paragrafen der Haushaltsordnung zur Berechnung der erlaubten Neuverschuldung, der dazu führt, dass deutlich höhere Schulden aufgenommen werden können. Aus Sicht der AfD könnte dies dauerhafte Zusatzverschuldungen befördern und das grundsätzliche Neuverschuldungsverbot unterlaufen.
Der Normenkontrollantrag der AfD werfe gewichtige und komplexe verfassungsrechtliche Fragen auf, die klärungsbedürftig seien, betonte das Landesverfassungsgericht. Derzeit erscheine es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht in jeder Hinsicht entsprächen. Da es aber um die Außervollzugsetzung eines Gesetzes gehe, müssten die hierfür sprechenden Gründe ein besonderes Gewicht haben. Daran fehle es, hieß es vom Gericht.
A.Aguiar--PC