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PKK-Regionalverantwortliche in Hamburg zu Bewährungsstrafen verurteilt
Zwei Regionalverantwortliche der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sind in Hamburg zu Bewährungsstrafen von eineinhalb und zwei Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der Hansestadt sprach die 63 und 64 Jahre alten Männer am Dienstag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Laut Anklage waren die Männer Gebietsveranwortliche der PKK in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Zwischen 2020 und 2025 organisierten sie demnach unter anderem Spendensammlungen und Propagandaveranstaltungen.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Regionalkader zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb Jahren beziehungsweise von einem Jahr und neun Monaten zu verurteilen. Die Verteidigung forderte jeweils Bewährungsstrafen.
Die PKK führte seit 1984 den bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden und gegen den türkischen Staat. Im Mai 2025 gab sie ihre Auflösung bekannt. Von der Türkei und ihren westlichen Verbündeten wird die PKK als eine Terrororganisation eingestuft. Das Hamburger Oberlandesgericht ist laut einer Vereinbarung zwischen den Ländern auch für Staatsschutzprozesse aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
S.Caetano--PC