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Nach 26 Jahren Studium: Kein Wohngeld für 50-jährigen Dauerstudenten
Nach 26 Jahren Studium hat ein 50-jähriger Langzeitstudent einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge keinen Anspruch auf Wohngeld. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab, nachdem der Dauerstudent im März 2024 Leistungen beantragt hatte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die zuständige Behörde lehnte den Wohngeldantrag als rechtsmissbräuchlich ab, weil der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe.
Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Wohngeld werde missbräuchlich genutzt, wenn erwerbsfähige Antragsteller keine zumutbare Arbeit aufnähmen oder nicht anderweitig ihr Einkommen erhöhten. Dies treffe hier zu, weil der Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung sein Studium nicht ernsthaft betrieben habe.
Der Mann studierte demnach bereits seit 26 Jahren und hatte mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen. In seinem derzeitigen Studium befand er sich im 14. beziehungsweise 15. Fachsemester und soll damit die Regelstudienzeit von jeweils sechs Semestern deutlich überschritten haben. Dass er etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren könne, habe er der Mann nicht belegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
X.M.Francisco--PC