-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
-
Tesla beendet Cybertruck-Produktion bis Mitte 2027
-
Big-Brother-Siegerin Rochelle Rackham von lautstarkem Publikum ausgebuht
-
Macau verhängt erste Strafe nach Sicherheitsgesetz: Au Kam San zu 12,5 Jahren Haft verurteilt
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
UBS-Ökonom Donovan prognostiziert Ölpreisfall und kritisiert Fed-Chef
-
Todesfall von Eva Geller: Opferzahl der Bondi-Strand-Massaker steigt auf 16
-
Türkei und Südafrika stärken diplomatische und wirtschaftliche Bindungen
Erwachsenen Sohn mit Axt erschlagen: Vater aus Sachsen-Anhalt muss lange in Haft
Ein 63 Jahre alter Mann aus Sachsen-Anhalt muss lange ins Gefängnis, weil er seinen erwachsenen Sohn mit einer Axt erschlug. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Es hatte den Mann im März des Totschlags schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von elf Jahren verhängt.
Dem Urteil zufolge hatten sich Vater und Sohn im Juli 2024 in der Wohnung des Vaters gestritten. Beide waren betrunken. Der Vater tötete seinen 33 Jahre alten Sohn dann mit der Axt.
Das Landgericht ging mit seiner Strafe weiter als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft für den Angeklagten beantragt hatte. Der 63-Jährige und eine Nebenklägerin wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Mit dessen Entscheidung wurde es nun rechtskräftig.
N.Esteves--PC