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Urteil nach Zugunglück mit fünf Toten bei Garmisch-Partenkirchen erwartet
Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten will das Landgericht München II am Montag (14.00 Uhr) das Urteil verkünden. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, sollen der angeklagte Fahrdienstleiter der Bahn und der für die Unglücksstrecke verantwortliche Bezirksleiter zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt werden. Die Verteidiger der beiden Männer fordern dagegen Freisprüche.
Bei dem Zugunglück des durch eine gebrochene Betonschwelle entgleisten Regionalzugs waren vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge gestorben, 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft hält die beiden Männer wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung für schuldig. Sie forderte für den Fahrdienstleiter eine einjährige und für den Bezirksleiter eine zweijährige Bewährungsstrafe.
A.Magalhes--PC