-
Auch dank Bredlow: VfB siegt vor den Augen von Klopp
-
Verschollen geglaubte Habsburg-Juwelen erstmals in Kanada ausgestellt
-
Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs
-
"Selbst schuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
"Selbst dchuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website
-
Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin
-
US-Prozess gegen mutmaßliche Kindsmörderin Lindsay Clancy geplatzt
-
Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein
-
Böser Fehlstart in die Heim-WM: DBB-Frauen gehen unter
-
UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet unter Hochdruck nach Verdächtigem
-
Medien: Musiala gegen Schalke im Kader
-
Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew
-
Zahl unerlaubter Einreisen im August auf niedrigstem Stand seit über fünf Jahren
-
US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed
-
Anschläge auf Umspannwerke: Dobrindt geht von "Klimaextremismus" aus
-
Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei
-
Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an
-
Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe
-
Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten
-
Frankreichs Regierung verzichtet auf verpflichtendes Einwegpfand
-
Russell vor Leclerc: Mercedes schlägt Ferrari in Monza
-
Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern
-
Abschiebezentren: Deutschland und weitere EU-Länder wollen Abkommen mit Drittstaaten bis Jahreswechsel
-
US-Außenminister Rubio reist nach Kolumbien, Ecuador und Peru
-
Hainer über Klopp: "So wünsche ich mir einen Bundestrainer"
-
Maggie Gyllenhaal: Marilyn-Monroe-Film besser ohne als mit KI gelungen
-
Russische Drohne trifft Geheimdienst-Sitz in Kiew
-
US-Unternehmen schaffen im August mehr Arbeitsplätze
-
Wundersame Rettung von zwei Verschütteten gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal
-
Anschläge auf Umspannwerke: Bei Fahndung nach Verdächtigem Wohnhaus durchsucht
-
Iran-Krieg: US-Dieselpreis auf Höchststand
-
Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt
-
Schweiz: Fünf Freisprüche im Prozess um Bergsturz mit vier deutschen Todesopfern
-
Möglicher AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt sorgt in Bundes-CDU für Diskussionen
-
Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig
-
Thüringer BSW-Fraktion zerfällt: Koalition will trotz Parteiaustritten weiterarbeiten
-
Pünktlichkeit im DB-Fernverkehr im August kaum verbessert
-
WM-Revolution: DSV reagiert zurückhaltend, ÖSV ablehnend
-
Komiker Hape Kerkeling erhält Orden wider den tierischen Ernst
-
Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen
-
Israel übergibt fünf im Südlibanon festgenommene Zivilisten an Beirut
-
Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Tatverdächtige in Untersuchungshaft
-
Linken-Chef Pantisano: BSW ist "gescheitert"
-
Spendenskandal: Politiker von rechtspopulistischer Partei Reform UK zurückgetreten
-
Freude über "Wunder": Zwei Verschüttete gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal gerettet
-
Auftakt in Monza: Ferrari-Duo am schnellsten
-
Trump: Europäer sollen US-Rüstungshilfen für Ukraine nachträglich bezahlen
Antragsfrist für Entschädigung verurteilter Homosexueller bis 2027 verlängert
Die Bundesregierung hat die Frist für die Entschädigung Homosexueller verlängert, die in der Nachkriegszeit aufgrund der damaligen Strafrechtsparagrafen verurteilt worden waren. Die Frist für die Beantragung von Entschädigungszahlungen gilt nun bis zum 21. Juli 2027, wie das Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte. "Die strafrechtliche Verfolgung war aus heutiger Sicht grobes Unrecht", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in der Zeit von 1945 bis 1994 nach den damaligen Strafrechtsparagrafen 175 in der Bundesrepublik und 151 in der DDR unter Strafe gestellt. Da dieses Verbot aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts-und menschenrechtswidrig war, wurden 2017 strafgerichtliche Urteile dazu aufgehoben. Zugleich erhielten betroffene Männer und Frauen wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch.
Die Verurteilten können eine Entschädigung beantragen, die 3000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beträgt. Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine einmalige Entschädigung für die negativen Beeinträchtigungen – beispielsweise einen Jobverlust – zu beantragen.
"Das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen hat bei den Betroffenen viel Leid verursacht und ganze Leben zerstört", erklärte Buschmann. "Die strafrechtliche Verfolgung war aus heutiger Sicht grobes Unrecht." Deshalb werde die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen auf eine Entschädigungszahlung nun um fünf weitere Jahre verlängert. "Das ist der Rechtsstaat den Betroffenen schuldig", so der Minister.
Die bisherige Antragsfrist für Entschädigungszahlungen war am Donnerstag dieser Woche abgelaufen. "Es ist derzeit aber nicht auszuschließen, dass entschädigungsberechtigte Personen einen Antrag auf Entschädigung erst nach diesem Datum stellen werden", so das Ministerium. "Daher wurde die Antragsfrist nunmehr um weitere fünf Jahre verlängert." Anträge auf Entschädigung können Betroffene weiterhin beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen.
Schätzungen zufolge ergingen zwischen 1945 und 1994 etwa 69.000 Urteile nach den damaligen Verbotsvorschriften. Bis Mitte Juli 2022 beantragten dem Ministerium zufolge 335 Menschen eine Entschädigung beim Bundesamt für Justiz. Von diesen seien 259 tatsächlich entschädigt worden. 44 Anträge wurden zurückgenommen. Sechs Anträge seien derzeit noch in Bearbeitung. 26 Anträge seien abgelehnt worden. Insgesamt wurden bislang 885.500 Euro ausgezahlt, wie das Ministerium weiter mitteilte.
A.P.Maia--PC