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Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Taleb A. laut Gutachten schuldfähig
Der Angeklagte im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist einem Gutachten zufolge voll schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt ein psychiatrischer Sachverständiger in einem Gutachten, das er am Mittwoch im Prozess gegen Taleb A. vor dem Landgericht Magdeburg präsentierte. A. sei dem Gutachten zufolge weder in seiner Steuerungsfähigkeit noch in seiner Einsichtsfähigkeit eingeschränkt, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Gutachter trug seine Expertise über mehrere Stunden vor. Seiner Einschätzung nach ist A. auch weiterhin gefährlich. Diese Einschätzung dürfte bei der Frage eine Rolle spielen, ob bei einer Verurteilung auch eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wird.
Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt gerast. Sechs Menschen, darunter ein neunjähriger Junge, starben. Mehr als 300 weitere wurden verletzt.
Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt in einem Prozess vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Am zweiten Verhandlungstag gestand der Angeklagte, einen Angriff geplant zu haben. Er habe "mit Absicht angegriffen". Taleb A. bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine stundenlangen Aussagen vor Gericht waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft A. unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Der Angeklagte Taleb A. habe in der Absicht gehandelt, "eine unbestimmte große Zahl von Menschen zu töten". Als Tatmotiv vermutet die Anklagebehörde, dass A. im Wesentlichen "aus vermeintlicher Kränkung und Frustration" über den Ausgang eines Gerichtsverfahrens und die Erfolglosigkeit eigener Strafanzeigen gehandelt habe.
Zahlreiche Betroffene und Opfer haben inzwischen im Prozess als Zeugen ausgesagt. Im Dezember wurde kurzzeitig ohne Anwesenheit des Angeklagten weiterverhandelt, weil dieser sich seit einiger Zeit in einem Hungerstreik befand und vorübergehend nicht verhandlungsfähig war. Für den Prozess sind bislang Termine über den März hinaus geplant.
F.Santana--PC