-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
-
Tesla beendet Cybertruck-Produktion bis Mitte 2027
-
Big-Brother-Siegerin Rochelle Rackham von lautstarkem Publikum ausgebuht
-
Macau verhängt erste Strafe nach Sicherheitsgesetz: Au Kam San zu 12,5 Jahren Haft verurteilt
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
UBS-Ökonom Donovan prognostiziert Ölpreisfall und kritisiert Fed-Chef
-
Todesfall von Eva Geller: Opferzahl der Bondi-Strand-Massaker steigt auf 16
-
Türkei und Südafrika stärken diplomatische und wirtschaftliche Bindungen
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
Libanesischer Zentralbanker soll mit Geldwäsche deutsche Immobilien gekauft haben
Münchner Ermittler haben Luxus-Immobilien im Wert von 35 Millionen Euro beschlagnahmt, die der ehemalige Gouverneur der Zentralbank des Libanon mit Hilfe von Geldwäsche in Deutschland gekauft haben soll. Insgesamt soll der Mann zusammen mit seinem Bruder mehr als 330 Millionen US-Dollar (aktuell rund 276 Millionen Euro) beim libanesischen Staat veruntreut haben, wie die Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag mitteilte.
Bei den beschlagnahmten Immobilien handelt es sich demnach um hochwertige Gewerbeimmobilien in München und Hamburg sowie um Gesellschaftsanteile an einer Immobiliengesellschaft in Düsseldorf. Über die Einziehung der Millionenwerte muss nun das Landgericht München I entscheiden.
Der Tatverdächtige war laut Staatsanwaltschaft 30 Jahre lang bis 31. Juli 2023 Gouverneur der libanesischen Zentralbank. Die Gelder soll er bei Geschäften der Zentralbank mit libanesischen Geschäftsbanken veruntreut haben. Anschließend sollen sie über eine Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands, Konten in der Schweiz, dem Libanon und Deutschland gewaschen und schließlich teilweise in Deutschland investiert worden sein.
Anders als die Beschlagnahme der Immobilien wird das strafrechtliche Verfahren gegen die Tatverdächtigen derzeit nicht weiter betrieben: Da wegen des unbekannten Aufenthaltorts das Hauptverfahren derzeit nicht möglich sei, sei das Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt worden.
E.Ramalho--PC