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Gentechnisch veränderter Mais: Anbauverbot in Italien rechtmäßig
EU-Länder dürfen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten. Das im EU-Recht vorgesehene Verfahren ist weder unverhältnismäßig noch diskriminierend und verstößt auch nicht gegen den freien Warenverkehr, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um die Klage eines Bauern aus Italien. (Az. C-364/24 und C-393/24)
Er pflanzte den Mais MON 810 des Herstellers Monsanto an. Dieser gentechnisch veränderte Mais ist resistent gegen einen bestimmten Schädling. In vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland und eben auch Italien, darf er nicht angebaut werden. Die italienischen Behörden verpflichteten den Landwirt dazu, die Pflanzen zu vernichten. Außerdem soll er 50.000 Euro Geldbuße zahlen.
Der Mann klagte in Italien. Die dortigen Gerichte setzten das Verfahren aus und fragten den EuGH, ob die Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das bestätigte dieser nun.
Eine 2015 beschlossene Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen einzuschränken oder zu verbieten - auch wenn sie grundsätzlich in der EU zugelassen sind. Wenn ein EU-Staat das beantragt und der Inhaber der Zulassung nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht, wird die Entscheidung sofort wirksam.
R.Veloso--PC