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Ungarn droht nach EuGH-Gutachten gerichtliche Niederlage wegen Souveränitätsgesetz
Ungarn droht im Streit um sein umstrittenes sogenanntes Souveränitätsgesetz vor Gericht eine Niederlage gegen die EU-Kommission. In ihrem juristischen Gutachten sah die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Juliane Kokott, am Donnerstag Verstöße gegen das EU-Recht. Ein Urteil ist das noch nicht, die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft an diesen Gutachten. (Az. C-829/24)
Die EU-Kommission hatte vor dem EuGH geklagt. Das ungarische Gesetz vom Dezember 2023 sieht vor, dass eine neue Behörde Organisationen aufspüren soll, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten. Wahlkandidaten oder anderen Gruppen drohen Haftstrafen, wenn sie solches Geld annehmen. Gegen die Klage wehrt sich Ungarn mit dem Argument, dass es allein für solche Vorschriften zuständig sei.
Der Kommission zufolge schränkt das Gesetz die Meinungsfreiheit ein und setzt die Opposition sowie Nichtregierungsorganisationen unter Druck. Die Arbeit der neuen Behörde sei gerichtlich kaum überprüfbar. Die Kommission betont, dass EU-Staaten ihre Wahlen und den Wählerwillen grundsätzlich vor unzulässigen ausländischen Einflüssen schützen können.
Ähnlich sah es nun die Generalanwältin. Der Schutz inländischer Debatten und demokratischer Prozesse vor Beeinflussung durch andere Staaten sei legitim. Die Befugnisse der neuen Behörde seien aber zum Teil nicht verhältnismäßig, führte sie aus.
Als Beispiele nannte sie unter anderem, dass die Behörde persönliche Daten verarbeiten dürfe und das dies nicht klar beschränkt sei. Die Androhung von Ermittlungen und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse "in anklagenden oder stigmatisierenden Berichten" sowie die Gefahr von strafrechtlicher Verfolgung habe eine abschreckende Wirkung. Das können dazu führen, dass sich Journalisten, Verleger oder Medien selbst zensierten. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen erschwerten die Arbeit von Organisationen.
Kokott schlug dem EuGH vor, zu entscheiden, dass Ungarn mit dem Gesetz mehrmals gegen seine EU-rechtlichen Pflichten verstoßen habe. Wenn der EuGH einen solchen Verstoß feststellt, muss das betroffene Mitgliedsland sich daran halten und den Verstoß abstellen. Wann in Luxemburg in dem Fall ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt.
T.Resende--PC