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Bundesgerichtshof verhandelt über Werbung für Cannabis auf Rezept
Werbung für Cannabis auf Rezept hat am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Es ging um eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Vermittlungsportal für Arzttermine zur Behandlung mit medizinischem Cannabis. Ein Urteil fiel noch nicht. (Az. I ZR 74/25)
Mit dem Portal sind ein pharmazeutischer Großhändler und ein Marktplatz für Versandapotheken verbunden. Die Ärzte zahlen für die Vermittlung.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verbot dem Unternehmen auf die Klage hin bestimmte Werbung, da es sich nicht um reine Informationen handle. Vielmehr ziele die Werbung darauf ab, dass die Nutzer bei den Ärzten auf ein Rezept drängten - und mehr Cannabis verkauft werde.
Das Vermittlungsportal wandte sich an den BGH, der das Frankfurter Urteil überprüft und am Donnerstag verhandelte. Wann er entscheidet, wurde noch nicht bekanntgegeben.
Die aktuelle Abgabepraxis von medizinischem Cannabis ist politisch umstritten. Die Bundesregierung plant bereits strengere Regeln. So soll die erstmalige Verschreibung per Videosprechstunde künftig nicht mehr möglich sein.
P.Sousa--PC