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Kurzarbeitergeld in die eigene Tasche gesteckt: Mann in Niedersachsen verurteilt
Weil er Kurzarbeitergelder für seine Arbeitnehmer unrechtmäßig beantragte und für sich selbst verwendete, ist der Geschäftsführer einer Firma in Niedersachsen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach den 48-Jährigen des Betruges in 14 Fällen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Außerdem wurde die Einziehung von 845.000 Euro bei dem Mann angeordnet.
Laut Anklage beantragte er Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit in Hannover, obwohl kein entsprechender Arbeitsausfall vorlag. Insgesamt wurden ihm Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund einer Million Euro überwiesen. Davon soll er laut Staatsanwaltschaft rund 800.000 Euro in bar abgehoben und für sich verwendet haben.
G.Machado--PC