-
亞歷克斯・博迪獲任命為 SCANDIC FINANCE 集團副總裁
-
Алекса Боді призначено віцепрезидентом групи SCANDIC FINANCE
-
Алекс Боди назначен вице-президентом группы SCANDIC FINANCE
-
Alex Bodi, numit vicepreședinte al grupului SCANDIC FINANCE
-
Unstrukturierte Daten: Das Fundament für Enterprise Agentic AI
-
Alex Bodi zum Vizepräsidenten der Konzerngruppe SCANDIC FINANCE berufen
-
Großbrand zerstört Schreinerei in Krefeld und schließt Schulzentrum
-
Hornissennest unterbricht Bonner Straßenbahnlinien 61 und 62
-
Óscar Puente tritt als Verkehrsminister zurück und verzichtet auf Spitzenkandidatur
-
Falsche Bombendrohungen beeinträchtigen rund zehn Europaflüge
-
RB Leipzig muss gegen Manchester Citys Torjäger Haaland bestehen
-
Spaniens Verkehrsminister Puente tritt nach Zugkatastrophe zurück
-
El-Sayed verteidigt Senatssitz für Demokraten in Michigan
-
Brand bei Berchem verursacht Verspätungen und Zugausfälle
-
Hamburger Senat hält Berechnungen zu Elbtower-Museumsalternativen zurück
-
OnlyFans zeigt Abhängigkeiten in der Plattformökonomie digitaler Sexarbeit
-
Cyberangriff legt digitale Infrastruktur der Universität Leipzig lahm
-
Steinmeier drängt China zu stärkerem Einfluss auf Russland im Ukrainekrieg
-
Tucker Carlson verbreitet unbelegte Warnung vor möglichem US-Atomangriff auf Iran
-
Gesundheitswesen soll stärker in deutsche Gesamtverteidigung eingebunden werden
-
Loar Holdings Inc. meldet Rekordergebnisse für das dritte Quartal 2026, hebt die Prognose für 2026 an und gibt einen Ausblick für das Gesamtjahr 2027
-
Geheimgefängnis bei Kiew nach gewaltsamen Auseinandersetzungen untersucht
-
Abdul El-Sayed gewinnt in Michigan und wird erster muslimischer US-Senator
-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden
Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.
In dem Rechtsstreit hatte der Ladesäulenbetreiber Fastned Deutschland bemängelt, dass Bau und Betrieb der Schnelllader auf Rastplätzen ohne europaweite Ausschreibung der Autobahn Tank und Rast GmbH und der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH übertragen wurden, welche ungefähr 90 Prozent der Raststätten betreiben. Dazu wurden die bestehenden etwa 360 Konzessionsverträge für Rastanlagen um die Errichtung und den Betrieb von Schnellladern ergänzt.
280 dieser Konzessionen waren schon zwischen 1996 und 1998 mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren ohne Ausschreibung an die staatliche Vorgängerin der beiden GmbH vergeben worden, bevor diese privatisiert wurde. Aus der Privatisierung gingen später die Autobahn Tank und Rast und die Ostdeutsche Autobahntankstellen hervor.
Das Düsseldorfer Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob das Vorgehen EU-rechtskonform war. Eine EU-Vorschrift erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, eine bestehende Konzession ohne neues Vergabeverfahren zu ändern, wenn das wegen unvorhersehbarer Umstände erforderlich wird.
Der EuGH urteilte, dass es zulässig ist, eine schon bestehende Konzession auch nach der Privatisierung des Konzessionsnehmers zu erweitern. Allerdings wies der EuGH auch daraufhin, dass es dabei um die Durchführung des ursprünglichen Konzessionsvertrags gehe, wie das Düsseldorfer Gericht nun mitteilte. "Die Konzession für Schnellladeinfrastruktur müsste also erforderlich sein, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Tankstellen und Raststätten sicherzustellen."
Das sei hier nicht der Fall, entschied das Oberlandesgericht am Freitag. "Die Tankstellen und Raststätten könnten weiterbetrieben werden, ohne dass die Betreiber auch die Schnellladeinfrastruktur anböten", teilte es mit. Die Entscheidung sei rechtskräftig.
Der Vorsitzende der Monopolkommission, Tomaso Duso, sprach von einer "guten Nachricht für den Wettbewerb". "Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war", erklärte er. Das mache "den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur". Nur so könne es "günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher" geben.
S.Caetano--PC