-
Israelische Siedler greifen palästinensisches Dorf Kusra im Westjordanland an
-
Doppelpack von Dallinga: Köln erkämpft Sieg gegen Hoffenheim
-
Party zur historischen Premiere: Elversberg schlägt Leverkusen
-
Reitz trifft, Nkunku glänzt: Demichelis jubelt bei Liga-Debüt
-
Vuelta: Pogacar nach Sturz ausgestiegen
-
AfD-Nachwuchskongress in Magdeburg: Schmähungen und Forderung nach "Remigration"
-
Schon mehr als 680 Tote nach Sturzflut im Himalaya geborgen
-
AfD-Nachwuchskongress in Magdeburg: Forderung nach massenhafter "Remigration"
-
Reese trifft doppelt: Wolfsburg siegt auch beim KSC
-
Mindestens 37 Tote bei russischem Drohnenangriff auf Munitionslager nahe Kiew
-
Heidenheim gelingt Trendwende
-
Isländer entscheiden über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
-
Medien: Bundesregierung sieht offenbar Russland hinter Drohnenvorfall in Leipzig
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Sturzflut im Himalaya - Rettungskräfte kämpfen sich durch Schlamm
-
Hockey: Bundestrainerin Schopman entlassen
-
Schlechte Gesundheitsversorgung kann Vertrauen und Wahlverhalten verändern
-
Rulantica erhält bis Ende 2027 neuen Bereich mit Restaurant und Liegeflächen
-
Alkoholisierter E-Trottinettfahrer flieht in Arbon vor der Polizei
-
Lausanner Triathlon nach Großbrand in Ecublens abgesagt
-
27 Tote nach Drohnenangriff auf Munitionslager westlich von Kiew
-
Siebenjährige bei Kollision mit Roller in Oberengstringen verletzt
-
Geografiequiz fragt nach den zweitgrößten Städten Europas
-
Autofahrer rast mit 189 km/h durch den Uetlibergtunnel
-
Infracore bewertet das See-Spital Horgen mit rund 140 Millionen Franken
-
Balgrist bündelt Orthopädie und rekonstruktive Chirurgie in neuer Unit
-
EchoRapp erhält CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt der Klasse IIa
-
INSA-Umfrage sieht AfD neun Punkte vor CDU und CSU
-
Falsche Polizisten erbeuten Gold- und Silbermünzen im Wert von 20.000 Euro
-
Importierter Hund stirbt trotz scheinbarer Impfnachweise an Tollwut
-
Smartphone oder Kamera: Welche Technik für welche Fotos geeignet ist
-
iX-Workshop vermittelt Aufbau einer Cyberabwehr mit Microsoft Defender XDR
-
Stuttgart sucht nach dem 1:5 in München die richtigen Lehren
-
Feuerwehrschule in Bad Köstritz öffnet Übungsanlagen für Besucher
-
Polizei ermittelt nach Schüssen auf Auto und Wohnhaus in Scharnebeck
-
Russischer Drohnenangriff auf Munitionslager bei Kiew fordert 27 Tote
-
Jassin bringt ostdeutsche Perspektiven zum Festival Pop-Kultur
-
Claire Ghiringhelli gewinnt WM-Bronze im Para-Einer
-
Zuger SVP fordert Parkgebühren für auswärtige Besucher
-
Boëtius erinnert an Basels letzten Auswärtssieg gegen YB
-
Chelsea streicht Enzo Fernández nach Zweifeln an seiner Einsatzbereitschaft
-
Nepals Sturzflut zeigt wachsende Gefahren auch für die Alpen
-
Drei Faktoren stärken Zverevs Titelchance bei den US Open
-
Ökonomen warnen vor Risiken der deutschen Rekordverschuldung
-
Gericht bestätigt Ablehnung einer Berliner Notunterkunft für Familie
-
Starke Böen und wechselhaftes Wetter in Rheinland-Pfalz und Saarland
-
Aufräumarbeiten nach Sturm in Bohlingen dauern mehrere Tage
-
Nordrhein-Westfalen feiert 80 Jahre mit Bürgerfest in Münster
-
Neun Fahrzeugprojekte zeigen den Wandel der Bundeswehr
-
AfD-Nachwuchs eröffnet Kongress in Magdeburg mit Angriffen auf Linke
-
Dacia Sandero Essential startet für 13.590 Euro
Wegen Russlandsanktionen eingefrorene Gelder: Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht
Aufgrund von Russlandsanktionen der EU blockierte Bankguthaben bleiben nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingefroren. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Es wies die vom Insolvenzverwalter der Kontoinhaberin eingelegte Berufung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Gießen zurück. Es geht in dem Fall um knapp eine Million Euro, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 17 U 20/25)
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führe nicht dazu, dass die im Anhang der fraglichen EU-Sanktionsverordnung genannte Betroffene die Kontrolle über die Gelder verloren habe, betonte das Gericht. Es geht demnach um Gelder auf Bankkonten in Höhe von fast einer Million Euro. Das Vermögen der Schuldnerin ist demnach eine nach dem Recht der Isle of Man gegründete Gesellschaft. Hintergrund sind laut Gericht komplexe Firmen- und Treuhandstrukturen, in welche die Schuldnerin eingebunden ist.
Konkret handelte es sich um eine Klage des Insolvenzverwalters einer nicht näher genannten Schuldnerin gegen eine Bank. Das Kreditinstitut verweigerte die Auszahlung unter Verweis auf Sanktionsvorschriften - und bekam nun vor dem Oberlandesgericht Recht. Der Insolvenzverwalter kann aber noch versuchen, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.
Die Schuldnerin zählt demnach zum Zielkreis von Sanktionen, welche die EU bereits 2014 nach der völkerrechtswidrigen russischen Annexion der zur Ukraine gehörenden Krim erließ. 2023 wurde die Liste der Betroffenen erweitert. Die Sanktionen richten sich der EU zufolge gegen Menschen und Institutionen, welche die territoriale Unversehrheit, Stabilität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Wegen der russischen Aggression gegen die Ukraine verhängte die EU bereits zahlreiche Sanktionspakete.
X.M.Francisco--PC