-
Konvoi bringt Sarg von Norwegens König Harald V. zum Palast
-
Warsh signalisiert Zinserhöhung bei anhaltender US-Inflation
-
Zahl der Toten und Vermissten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter
-
Uli Hoeneß vergleicht Michael Olise mit Arjen Robben
-
Hundemaxx München: Premium-Einkaufserlebnis auf 3.000 Quadratmetern
-
Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau - offenbar Millionenforderung
-
Vuelta: Trauernde Norweger mit Doppelsieg
-
Kaum Perspektiven für Andrich: "Kein neuer Stand"
-
Norwegen trauert um langjährigen Monarchen Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
"Marsch auf Washington": Hunderte demonstrieren gegen Wahlrechtseinschränkungen durch Trump
-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
-
Berlin wird nach Hackerangriff auf Landesbehörden erpresst
-
Gewalttat an Brandenburger Schule: Haftantrag wegen zweier Morde gegen 19-Jährigen
-
WM: Zweimal Gold und einmal Bronze für deutsche Kanuten
-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
Haftung bei Brand durch Fahrradakku: Keine Kontrollpflicht nach leichtem Sturz
Nach einem leichten Sturz mit einem E-Bike müssen Verbraucher einen äußerlich unbeschädigten Akku nicht wegen möglicher Brandgefahr automatisch von einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Das betonte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Oldenburg nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit um Haftungsfragen nach einem Gebäudebrand, der von dem Akku eines in einem Carport abgestellten Fahrrads ausging. Es liege dabei keine Fahrlässigkeit in rechtlichen Sinn vor. (Az. U 8/26)
Die allgemein geltende Verkehrssicherungspflicht verlange nicht, "für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge zu treffen", erklärte das Gericht in seinem sogenannten Hinweisbeschluss. Im vorliegenden Fall habe die Mieterin nicht damit rechnen müssen, dass der Akku Feuer fängt. Es gebe keine gesetzliche Wartungspflicht, auch die Herstellerinformationen hätten keine Empfehlung dazu enthalten.
Laut Gericht ist zwar allgemein bekannt, dass die in Alltagsgeräten verbauten Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten können. Verbraucher dürften aber grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese gefahrlos benutzt werden können. Im Fall der Frau seien nach einem leichten Sturz rund zwei Monate vor dem Feuer keine Schäden an Rad oder Akku erkennbar gewesen. In der Zwischenzeit habe es keine Auffälligkeiten gegeben. Räder seien bei Nutzung regelmäßig Erschütterungen ausgesetzt.
Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen zwei Versicherungen. Die Versicherung des Besitzers regulierte den Schaden durch das Feuer zunächst, forderte einen Teil der Summe später allerdings von der Haftpflichtversicherung der Mieterin zurück. Es ging um 140.000 Euro.
In erster Instanz scheiterte die Versicherung des Gebäudebesitzers schon vor dem Landgericht Oldenburg. Sie ging anschließend vor dem Oberlandesgericht in Berufung. Nachdem das Gericht in dem Verfahren per Hinweisbeschluss mitteilte, dass es ebenfalls keine Fahrlässigkeit sieht und die Klage keine Erfolgsaussichten hat, nahm die Versicherung die Berufung zurück. Die Entscheidung wurde damit rechtskräftig.
F.Moura--PC