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Zwei Syrer wegen Foltervorwürfen in Österreich vor Gericht
Wegen Foltervorwürfen müssen sich seit Montag ein früherer syrischer General und ein ehemaliger ranghoher syrischer Polizeibeamter in Österreich vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, während der Herrschaft des später gestürzten Machthabers Baschar al-Assad Oppositionelle in Syrien gefoltert zu haben. Die beiden Männer sollen die ihnen zur Last gelegten Taten zwischen April 2011 und März 2013 in Rakka begangen haben. Ihnen drohen jeweils zehn Jahre Haft.
Den beiden Syrern wird laut Anklage vorgeworfen, wiederholt die Misshandlung von Mitgliedern einer Protestbewegung angeordnet zu haben oder es unterlassen zu haben, sich dem zu widersetzen. Die Protestbewegung gegen den damaligen Präsidenten Assad hatte am 15. März 2011 in Daraa begonnen. Assad ließ den landesweiten Aufstand gegen seine Regierung brutal niedergeschlagen. In dem sich anschließenden jahrelangen Bürgerkrieg wurden mehr als eine halbe Million Menschen getötet.
Bei den in Österreich Angeklagten handelt es sich um einen früheren Brigadegeneral der syrischen Geheimdienste, den 63-jährigen Chaled al-H., und einen früheren ranghohen Beamten der syrischen Kriminalpolizei, den 54-jährigen Mussab Abu R. Al-H. floh 2013 aus Rakka, kurz bevor Dschihadisten der Miliz Islamischer Staat die Stadt einnahmen. Beide Männer beantragten 2015 Asyl in Österreich und lebten seither in dem Land.
Al-H., der sich seit 2024 in Untersuchungshaft befindet, werde auf nicht schuldig plädieren, sagte sein Anwalt vor Prozessbeginn am Wiener Landesgericht. Al-H. werden Folter, schwere Nötigung, sexuelle Nötigung sowie mehrfache schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Dem früheren Polizeibeamten R. werden schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen.
Die normalerweise geltende Verjährungsfrist von zehn Jahren wurde laut Anklage aufgehoben. Die Anklageerhebung erfolgte im Rahmen internationaler Abkommen. Das österreichische Recht sieht die Zuständigkeit seiner Gerichte für bestimmte im Ausland begangene Straftaten vor. Das Wiener Landesgericht ist zuständig, weil die Angeklagten in der österreichischen Hauptstadt gemeldet sind.
Bis zum 30. Juni sind in dem Verfahren dreizehn Verhandlungstage angesetzt. Dabei sollen auch mutmaßliche Opfer, die heute in Syrien und in Europa leben, aussagen. Mehrere ähnliche Verfahren wurden bereits in anderen Ländern geführt, darunter in Deutschland, Frankreich und Schweden.
Anwar al-Bunni, ein in Deutschland ansässiger syrischer Rechtsanwalt, der selbst fünf Jahre in syrischen Gefängnissen verbrachte, sagte, al-H. hätte aus seiner Sicht in weiteren Punkten angeklagt werden müssen. Er nannte den Prozess im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP "wichtig". Er verstehe aber nicht, warum al-H. nicht auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt worden sei.
H.Silva--PC