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BAG wendet sich in Streit um Corona-Quarantäne im Urlaub an EU-Gericht
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) hat sich im Streit um die Anrechnung von Corona-Quarantänezeiten auf den Jahresurlaub an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gewandt. Die Luxemburger Richter würden um Klärung in der Frage gebeten, erklärte das BAG am Dienstag.
Geklagt hatte ein Schlosser, der im Oktober 2020 laut Dienstplan acht Tage Urlaub hatte, in der Zeit aber wegen des Kontakts zu einem Coronainfizierten von der Stadt in häusliche Isolation geschickt worden war. Sein Arbeitgeber weigerte sich, ihm die Urlaubstage wieder gutzuschreiben.
Der Kläger argumentiert damit, dass eine angeordnete Quarantäne hier einer eigenen Erkrankung gleichzusetzen sei, da er sich deswegen ebenfalls im Urlaub nicht habe erholen können. Vor dem nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgericht in Hamm hatte seine Klage Erfolg. Daraufhin zog die Firma vor das Bundesarbeitsgericht.
Die Erfurter Richter beschieden nun, dass in der Frage die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie der EU entscheidend sei. Der EuGH müsse daher nun klären, "ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist", dem Arbeitnehmer in diesem Fall bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren.
A.Motta--PC