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Eltern lassen Baby verhungern: Lebenslange Haft wegen Mordes in Schleswig-Holstein
Nach dem Hungertod eines chronisch unterernährten Säuglings im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel sind dessen Eltern wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe ging in seinem Urteil vom Dienstag davon aus, dass diese zumindest zum Ende der etwa einmonatigen Leidenszeit ihrer vier Monate alten Tochter mit Tötungsvorsatz gehandelt hatten. Es sah dabei das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt an.
Zusätzlich verurteilte die zuständige Kammer die Eltern den Angaben zufolge wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Sie war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass das Mädchen Ende September des vergangenen Jahres in Folge chronischer mehrwöchiger Unterernährung "an einer Kombination aus Verhungern und Verdursten" gestorben war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind möglich.
Früheren Berichten zufolge hatten die zum damaligen Zeitpunkt jeweils 24 Jahren alten Eltern nach dem Tod ihres Babys selbst den Notruf gewählt, danach wurden Ermittlungen wegen Mordverdachts eingeleitet. Beide kamen in Untersuchungshaft. Das Ehepaar hat demnach noch zwei weitere Kinder. Die zum Tatzeitpunkt zweijährigen Zwillingsmädchen wurden anschließend vom Jugendamt in Obhut genommen. Zu möglichen Tatmotiven machten sowohl Ermittler als auch das Gericht keine Angaben.
L.Mesquita--PC