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Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Sachsen-Anhalt
Weil sie im großen Stil mit Medizinmaterial Steuern hinterzogen beziehungsweise Beihilfe dazu leisteten, hat das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie erhielten Strafen zwischen zehn Monaten und zwei Jahren auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Demnach ordnete die Kammer am Dienstag zudem die Einziehung von über einer Million Euro an Taterträgen an.
Laut Urteil sah es die Kammer als erwiesen an, dass einer der Angeklagten zwischen 2021 und 2022 faktischer Geschäftsführer eines Unternehmens für medizinisches Verbrauchsmaterial in Merseburg war. Dabei gab er keine Umsatzsteuererklärungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen ab.
In einem Fall handelte er gemeinschaftlich mit einem Mitangeklagten. Dieser unterstützte den Hauptangeklagten noch bei weiteren Taten. Der dritte Angeklagte schlug vor, einen Strohmann als Geschäftsführer für die Firma einzusetzen. Insgesamt wurde mehr als eine Million Euro an Steuern hinterzogen.
R.J.Fidalgo--PC