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BGH gibt Produzent Moses Pelham in Dauerstreit mit Band Kraftwerk Recht
Nach 27 Jahren Dauerstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham ist ein weiteres Urteil gefallen. Pelham durfte ab Juni 2021 einen Abschnitt aus einem Lied von Kraftwerk nutzen, um ihn leicht verändert unter einen neuen Song zu legen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Dieses Sampling war demnach in dem Zeitraum erlaubt. (Az. I ZR 74/22)
Es ging um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus Kraftwerks Lied "Metall auf Metall". Pelham verwendete ihn 1997, um ihn in Dauerschleife unter einen Song für Sabrina Setlur zu legen. Gegen dieses sogenannte Sampling zogen die Kraftwerk-Gründer vor Gericht. Es gab bereits mehrere Urteile unter anderem am Oberlandesgericht Hamburg, am BGH, am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Nun ging es noch um die Zeit ab Juni 2021, denn seitdem gilt neues Urheberrecht. Mit der Entscheidung am BGH ist der Streit aber noch nicht vorbei. Denn am Bundesverfassungsgericht liegt eine Beschwerde, bei der es um das Hamburger Urteil für den Zeitraum von Ende 2002 bis Juni 2021 geht. Für diesen Zeitraum entschied das Oberlandesgericht für Kraftwerk und gegen Pelham. Für die Zeit bis Ende 2002 stehen der Band demnach aber keine Ansprüche zu.
G.Teles--PC