-
Wunderkind am Ziel: Antonelli jüngster Formel-1-Weltmeister
-
"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe
-
Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen
-
Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl
-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
DFB-Pokal: Bayern empfängt Hertha, BVB in Frankfurt
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien
-
Nach Pokalerfolg: Eintracht besiegt HSV erneut
-
Matchwinner Havertz: Arsenal gewinnt in Liverpool
-
Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern
-
Traumhaftes Profidebüt: Malek El Mala rettet Köln einen Punkt
-
Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten
-
DEL: Mannheim gewinnt Spitzenspiel in Berlin
-
Vermögen und Onlineaktivitäten: China verstärkt Kontrolle von Partei-Funktionären
-
Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen
-
Massive Gewalt nach "GenZ-Protesten" - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Hamas-Behörden melden acht Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Überschattet von Spannungen im Schwarzen Meer: Präsidenten-Stichwahl in Bulgarien
-
St. Pauli hilft mit: Club siegt am Millerntor
-
Wagner feiert Premierensieg mit Querelenklub Hannover
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Deutlich weniger Schäden
-
Hunderte Festnahmen bei Protest gegen Verbot von propalästinensischer Gruppe in London
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Köln: Mehr als 20 Polizisten verletzt
-
Unglück löste riesige Protestbewegung aus: Serbien gedenkt Unglücks von Novi Sad
-
Hessens Innenminister: Bis zu 1500 gewaltbereite Störer bei Krawallen in Frankfurt
-
Spannung steigt vor US-Kongresswahlen - Richterin weist Weißes Haus in die Schranken
-
Atomanlage "Pickaxe Mountain": Trump bringt neue Angriffsziele im Iran ins Spiel
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall beginnt mit Warnstreiks
-
FC Bayern: Saibari und Gnabry fallen "vorerst" aus
-
Heftige Zusammenstöße bei Räumung von Protestcamps in Portugal
-
Indien: Tausende demonstrieren in Neu Delhi gegen Chef der Wahlkommission
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Weniger Festnahmen und Schäden
-
FBI macht Nordkorea für milliardenschweren Hackerangriff auf Binance verantwortlich
-
Pyrotechnik gegen Busse und Brandsätze: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Linke in Berlin stimmt für Koalitionsverhandlungen - Auftakt am Montag
-
Ballack weist Bayern-Kritik an Karl zurück
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protesten: Dobrindt lobt Polizeikonzept
-
Deutsche Bahn verlängert Last-Minute-Ticket-Angebot im Fernverkehr
-
Krypto-Börse Binance nimmt nach schwerem Hackerangriff Auszahlungen wieder auf
-
Mindestens ein Toter bei heftigen Regenfällen auf Galápagosinseln
-
Ausschreitungen nach "Gen Z"-Protesten - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Rubio: USA waren "nicht direkt" an Bolsonaro-Flucht aus Brasilien beteiligt
-
Reus glänzt als Assistgeber für Galaxy
-
Frustrierender Abend für Schröder
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien begonnen
-
Kritischer Kane: "Hätte noch eine Stunde draußen stehen können"
-
Hamilton beendet Durststrecke: "Erinnert mich an Michael"
Landgericht Osnabrück kippt Durchsuchungsbeschluss für Bundesjustizministerium
Fünf Monate nach einer Durchsuchung im Bundesjustizministerium im Zuge von Ermittlungen wegen Strafvereitelung bei einer für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Einheit des Zolls hat das Landgericht Osnabrück den entsprechenden Durchsuchungsbefehl aufgehoben. Wichtige Voraussetzungen für den Erlass seien nicht erfüllt, teilte das Gericht in der niedersächsischen Stadt am Donnerstag mit. Zudem sei die Anordnung einer Durchsuchung in den Räumen des Ministeriums als unverhältnismäßig und unangemessen einzustufen.
Laut Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts war damals keine Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten. Auch bestand keine besondere Eilbedürftigkeit. Zudem sei nicht geklärt gewesen, dass das Haus die freiwillige Herausgabe der fraglichen Beweismittel ablehnen würde. Jedenfalls sei keine entsprechende schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft erfolgt, erklärten die Richter.
Das Gericht bewertete den seinerzeit vom Osnabrücker Amtsgericht auf Antrag der Osnabrücker Staatsanwaltschaft erlassenen Beschluss zudem als unnötig und "unangemessen". Ein fragliches Schriftstück von Interesse habe den Ermittlern bereits durch eine frühere Razzia beim Zoll vorgelegen. Darüber hinaus hätten "Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten" im Justizministerium nicht bestanden. Die Folgen der Durchsuchung stünden in keinen angemessenem Verhältnis zu deren Auswirkungen, auch mit Blick auf das "Ansehen" der Bundesrepublik.
Die Durchsuchungen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft waren wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 9. September erfolgt und richteten sich hauptsächlich gegen das damals vom heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführte Berliner Bundesfinanzministerium, dem der Zoll unterstellt ist. Parallel wurde auch das Justizministerium durchsucht, weil es ebenfalls in bestimmte interne Kommunikations- und Abklärungsprozesse zur Arbeit der Zolleinheit eingebunden ist.
Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft erklärte, sie akzeptiere die Entscheidung des Landgerichts. Diese habe "Rechtsfragen um die Anforderungen an eine Durchsuchung von Behörden präzisiert", auf den Fortgang der fraglichen Ermittlungen habe sie keinen Einfluss.
Zugleich wies die Behörde am Donnerstag Teile der Argumentation des Gerichts zurück. Die beschlagnahmten Unterlagen hätten nicht im Vorfeld bereits vorlegen. Auch sei wegen eines möglichen Wechsels von Mitarbeitern nach der Wahl ein etwaiger "Beweismittelverlust" etwa bei elektronischen Mitteilungen nicht ausgeschlossen gewesen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die "klare Entscheidung" des Gerichts. "Man kann dem Justizministerium und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertrauen - das ist die wichtige Botschaft", erklärte er am Donnerstag in Berlin zu dem Beschluss über die damalige Durchsuchung in der Amtszeit seiner Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD).
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner, bezeichnete die Entscheidung als "schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft". Es sei offensichtlich, dass diese kurz vor der Bundestagswahl "völlig unverhältnismäßig" gewesen sei, sagte er am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.
Bei den damaligen Durchsuchungen ging es um die Sicherung von Beweismitteln im Zuge der Ermittlungen gegen nicht namentlich genannte Mitarbeiter der sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls. Die Durchsuchungen in den beiden Ministerien waren von den beiden Häusern umgehend als ungewöhnlich und unnötig kritisiert worden, der Vorgang löste im Bundestagswahlkampf viel Aufsehen aus.
Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Strafvereitlung im Amt gegen Verantwortliche der FIU. Die früher dem Bundeskriminalamt zugeordnete FIU ist seit 2017 eine Abteilung des Zolls und die Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung. Sie nimmt Verdachtsmeldungen etwa von Banken entgegen, prüft sie und leitet sie gegebenenfalls an zuständige Strafverfolgungsbehörden weiter.
In einem bereits länger anhängigen Ermittlungsverfahren geht die Staatsanwaltschaft Osnabrück dem Verdacht nach, dass derartige Verdachtsmeldungen in mehreren Fällen nicht an Polizei und Justiz weitergeleitet worden sein könnten. Dazu fanden bereits im Mai 2021 etwa Durchsuchungen bei der Generalzolldirektion in Bonn statt.
N.Esteves--PC