-
Anklage gegen 82-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Frau und Sohn
-
Grenzkonflikt: Thailand fliegt Luftangriffe auf Ziele in Kambodscha
-
Industrieproduktion im Oktober erneut gestiegen
-
UNO verurteilt bei Appell für humanitäre Hilfe weltweite Gleichgültigkeit
-
Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion im dritten Quartal bei 64 Prozent
-
Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Sachsen-Anhalt
-
Selenskyj trifft Verbündete in London - Trump kritisiert ukrainischen Präsidenten
-
NBA: Doncic und James überragen - OKC siegt weiter
-
Nächste Niederlage: Chiefs bangen um Play-offs
-
HSV-Star Poulsen: Vom Pechvogel zum Derbyhelden
-
Rettig sieht "Friedenspreis" kritisch: Fußball wird "überhöht"
-
Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in China
-
Europäer wollen mit Selenskyj über geänderten US-Plan für Ukraine beraten
-
Migration: EU-Innenminister streben Einigung bei Solidaritätsmechanismus an
-
Bericht: Deutsche Autobauer erwarten für 2026 leichten Anstieg der Pkw-Neuzulassungen
-
Trump stellt geplante Übernahme von Warner Bros durch Netflix infrage
-
Trump: Selenskyj hat Ukraine-Plan noch nicht gelesen - US-Präsident "ein wenig enttäuscht"
-
Diebe stehlen Matisse-Kunstwerke aus Bibliothek in Brasilien
-
Präsident: Lage nach Putschversuch in Benin "unter Kontrolle"
-
Drei Platzverweise: Real patzt gegen Celta Vigo
-
Nach Entführung aus Internat in Nigeria: 100 Schulkinder freigekommen
-
UNO drängt Taliban zu Aufhebung von Frauen-Zutrittsverbot in ihren Büros
-
"Haben gute Chancen": Brasilien deutscher Viertelfinal-Gegner
-
Handball: Brasilien deutscher Viertelfinal-Gegner
-
Grünen-Kandidat Yilmaz gewinnt Oberbürgermeisterwahl in Kiel
-
Niedrige Beteiligung bei Parlamentswahl in Hongkong
-
Nach Pokal-K.o.: BVB baut Bundesliga-Heimserie aus
-
Verletzt aus dem Spiel: Große Sorgen um Franz Wagner
-
Nach 40 Kilometer langer Irrfahrt: 82-jähriger Autofahrer ertrinkt in Rhein
-
Spektakel im Nordderby: Joker Poulsen lässt HSV jubeln
-
Dutzende Tote bei Angriffen durch Milizen im Sudan - viele Kinder unter Opfern
-
Behörden melden gescheiterten Putschversuch in Benin
-
Britischer Fotograf Martin Parr im Alter von 73 Jahren gestorben
-
Parlamentswahl in Hongkong nur mit vorher geprüften "Patrioten" als Kandidaten
-
Ukraine-Krieg: Europäer wollen mit Selenskyj über Verhandlungen mit USA sprechen
-
Konjunkturschwäche in Deutschland: Söder will Unternehmenssteuern schneller senken
-
Nervenstark in Abu Dhabi: Norris rast zum ersten WM-Titel
-
Serie gerissen: Hertha patzt gegen Magdeburg
-
275. Frankenderby: Turbulenter Einstand für Vogel
-
Neuendorf über WM-Auslosung: "Hätten es anders gemacht"
-
Bagger gestohlen und Bäume gefällt - Polizei in Niedersachsen ermittelt
-
Voigt und Hettich-Walz mit Aufholjagd im Verfolger
-
Trotz Netanjahus Ablehnung: Merz plädiert in Israel erneut für Palästinenserstaat
-
Niedersachsen: 16-jähriger Rollerfahrer verletzt bei Kontrolle zwei Polizisten
-
"Weitgehende" Übereinstimmung: Moskau begrüßt neue US-Sicherheitsstrategie
-
Merz: Berechtigte Kritik an Israel nicht als Vorwand für Antisemitismus nutzen
-
Mehrheit der Einzelhändler mit bisherigem Weihnachtsgeschäft unzufrieden
-
Ruf nach Abschiebungen nach Syrien - Hilfsorganisationen verweisen auf Lage vor Ort
-
Fischer wird Henriksen-Nachfolger in Mainz
-
Bericht: Merz stellte als Fraktionschef hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung
Rentnerin wehrt sich in Karlsruhe erfolgreich gegen Höhe von Krankenkassenzuzahlung
Eine Bewohnerin eines Pflegeheims hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Höhe ihrer Zuzahlungen bei der Krankenkasse gewehrt. Das Sozialgericht Osnabrück muss erneut über den Fall entscheiden, wie das Verfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Belastungsgrenze muss demnach anders ermittelt werden. (Az. 1 BvR 422/23)
Die 1938 geborene Frau bezieht eine Altersrente, die sie zum großen Teil für den Eigenanteil an den Heimkosten aufbraucht. Den Rest der Heimkosten übernimmt die Sozialhilfe. Die Rentnerin ist gesetzlich krankenversichert und beantragte bei ihrer Kasse, eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen festzusetzen.
Solche Zuzahlungen sind für gesetzlich Versicherte grundsätzlich bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt. Für Bezieher von bestimmten Sozialleistungen gibt es aber Ausnahmen. Hier wird der sogenannte Regelbedarf als Grundlage genommen, so dass die Zuzahlungen niedriger ausfallen. Das gilt etwa für Menschen, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim von der Sozialhilfe übernommen werden.
Die Krankenkasse der Rentnerin machte diese Ausnahme aber nicht. Sie setzte ihre Belastungsgrenze für Zuzahlungen anhand ihrer Rente fest, so dass die Frau potenziell mehr zahlen sollte. Dagegen klagte sie vor dem Sozialgericht, hatte aber keinen Erfolg. Dieses entschied, dass die Ausnahme hier nicht greife.
Die Hilfe zur Pflege, welche die Frau bezieht, sei keine Kostenübernahme im Sinn der Vorschrift. Um die Zuzahlung weiter zu begrenzen, sei es notwendig, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen würden und die Frau als Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt beziehe. Für diese Annahme des Sozialgerichts gebe es aber keine nachvollziehbare Grundlage, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
G.Machado--PC