-
Warnung vor Todesopfern durch Hunger nach verheerender Flutkatastrophe in Indonesien
-
Olympia-Quali: Deutsche Curling-Frauen starten mit Niederlage
-
NHL: Peterka und Utah siegen erneut
-
Wagner glänzt: Orlando schlägt Miami
-
Bis Montag: Mainzer Trainersuche vor dem Abschluss
-
"Football" statt "Soccer"? Trump fordert Umbenennung
-
WM-Quartier: Nagelsmann ist "guter Dinge"
-
Thomas Gottschalk verabschiedet sich auf RTL von Samstagabend-Fernsehunterhaltung
-
Merz reist zu Antrittsbesuchen nach Jordanien und Israel
-
Ukraine und USA: Fortschritt hin zu Friedensabkommen hängt von Russland ab
-
Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: Angeklagter erscheint erstmals vor Gericht
-
Merz: Austausch mit de Wever über russische Vermögenswerte war "konstruktiv"
-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung
Während einer Corona-Quarantäne bestand auch ohne gleichzeitige Krankschreibung Anspruch auf Lohnfortzahlung - unabhängig vom Impfstatuts des Arbeitnehmers. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Auf die Frage, ob "Impfverweigerer" eine gewisse Mitschuld an ihrer Erkrankung tragen, kommt es danach in der Regel nicht an. (Az.: 5 AZR 234/23)
Der Kläger ist Produktionsmitarbeiter bei einem kunststoffverarbeitenden Unternehmen in Westfalen. Er hatte sich keiner Corona-Schutzimpfung unterzogen und wurde am 26. Dezember 2021 positiv auf das Virus getestet. Für fünf Tage war er krankgeschrieben, danach musste er bis zum 12. Januar in Quarantäne bleiben, weshalb sein Arzt eine weitere Krankschreibung nicht für erforderlich hielt.
Der Arbeitgeber zahlte für die Krankschreibungszeit Lohnfortzahlung, für die anschließende Quarantäne aber nicht mehr. Es habe keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorgelegen, argumentierte er. Wegen seiner Impfverweigerung treffe den Kläger zudem ein eigenes Verschulden.
Wie schon das Landesarbeitsgericht Hamm gab nun auch das BAG der Klage des Arbeitnehmers statt. Danach muss der Arbeitgeber den abgezogenen Lohn in Höhe von rund 1000 Euro nun nachzahlen.
Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, dass der Kläger durchgehend wegen seiner Corona-Infektion an der Arbeit gehindert war. "Die SARS-CoV-2-Infektion stellt einen regelwidrigen Körperzustand und damit eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat."
Dabei komme es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer noch während der gesamten Quarantänezeit an Krankheitssymptomen litt. Denn die Quarantäne sei wegen der Infektion angeordnet worden und der Kläger damit wegen einer Erkrankung an der Arbeitsleistung gehindert gewesen. Dies könne er nicht nur mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern auch mit der Quarantäneverfügung des Gesundheitsamts nachweisen.
Dass der Kläger sich nicht hatte impfen lassen, führt laut BAG zu keinem anderen Ergebnis. Auch wenn man unterstelle, dass ein "verständiger Mensch" sich hätte impfen lassen, ließen die Zahlen des Robert Koch-Instituts nicht mit ausreichender Sicherheit den Schluss zu, dass sich dadurch die Infektion hätte verhindern lassen.
S.Pimentel--PC