-
Ausgaben von Hochschulen steigen 2024 um fünf Prozent - Einnahmen halten Schritt
-
Ministerpräsidenten drängen auf schärfere Maßnahmen gegen hohe Spritpreise
-
Zahl der Empfänger der Grundsicherung im Alter gestiegen
-
Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis
-
IMK-Ökonomen senken Prognose: Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent 2026 möglich
-
Brand in historischer Runneburg in Thüringen verursacht massiven Schaden
-
Ifo-Umfrage: Deutsche Exportwirtschaft erwartet sinkende Ausfuhren
-
Iran-Krieg trübt Verbraucherstimmung - Einkommenserwartung sinkt deutlich
-
EU-Chemiebehörde empfiehlt Verbot von PFAS-Chemikalien mit Ausnahmen
-
Gegen die Schweiz: Vorschau auf die WM-Elf
-
Teheran lehnt Gespräche mit den USA weiter ab - Weißes Haus droht mit "Hölle"
-
Weltmeister Norris optimistisch: "Können das beste Auto haben"
-
Iran-Krieg: Pistorius besorgt über Vorgehen der USA und Israels
-
NHL: Sturms Bruins nach Overtime-Sieg auf Playoff-Kurs
-
NBA: Schröder verliert - Druck auf Wagner-Brüder wächst
-
Mineralölverband warnt vor Versorgungsproblemen bei langem Iran-Krieg
-
Die Sport-Höhepunkte am Donnerstag, 26. März
-
"La Monumental" steht: Formel-1-Kurs in Madrid nimmt Form an
-
IG BAU-Chef: Wohnungsbau in Deutschland erreicht neuen Tiefpunkt
-
Nordkoreas Machthaber Kim empfängt belarussischen Staatschef Lukaschenko in Pjöngjang
-
European Sleeper nimmt neuen Nachtzug zwischen Berlin und Paris in Betrieb
-
CDU und SPD in Rheinland-Pfalz starten Sondierungsgespräche zu Regierungsbildung
-
Nato-Generalsekretär Rutte stellt Jahresbericht des Verteidigungsbündnisses vor
-
G7-Außenminister beraten über Iran- und Ukraine-Krieg
-
Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz
-
EU-Parlament stimmt über Verbot von KI für Porno-Deepfakes ab
-
Allianz gegen Rechtsextremismus: AfD-Klage gegen Nürnberg vor Bundesverwaltungsgericht
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Online-Diagnosen aus Irland
-
EU-Parlament stimmt über Umsetzung von US-Handelsdeal ab
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept
-
Venezuelas Ex-Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Fall Fernandes: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Netz ab
-
Britische Regierung erlaubt Armee Beschlagnahmung von Schiffen russischer Schattenflotte
-
Trump: Iranische Unterhändler haben Angst vor Tötung durch "eigene Leute"
-
Trump nimmt erstmals seit 2016 nicht an konservativer Konferenz CPAC teil
-
Irans Außenminister lehnt Gespräche mit den USA ab
-
Trotz starker Schüller: Bayern nach Sieg auf Halbfinalkurs
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen mehrere Millionen Schmerzensgeld zahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin greifen nach Gold
-
Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Haft verurteilt
-
Heimpleite gegen Häcken: Frankfurts Finaltraum in weiter Ferne
-
Äußerst selten: Erneute Geburt von Berggorilla-Zwillingen in DR Kongo
-
UNO verurteilt Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen
-
Klimaschutzprogramm soll CO2-Ausstoß verringern - Umwelthilfe kündigt Klimaklage an
-
Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ins Amt eingeführt
-
Digitale Gewalt gegen Frauen: Appelle im Bundestag an Verantwortung aller
-
Sturz- und Protest-Chaos: Kanter Dritter bei Ronde van Brugge
-
Ehemaliger Google-Manager Matt Brittin wird neuer BBC-Chef
-
Iran weist US-Plan für Ende des Krieges laut Staatsfernsehen zurück
Neuer Prozess gegen frühere Hebamme nach tödlich verlaufener Hausgeburt
Nach dem Tod eines Ungeborenen bei einer komplizierten Hausgeburt muss sich eine ehemalige Hebamme seit Montag erneut vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden verantworten. Die Frau wurde wegen des Geschehens zunächst im November 2022 zu vier Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt, war aber vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Revision erfolgreich. Dieser verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an das Gericht in Verden zurück.
Der Fall hatte sich 2015 in der Gemeinde Siedenburg ereignet. Laut Anklage im ersten Prozess betreute die 62-jährige Beschuldigte damals eine Hausgeburt, die sich über einen Zeitraum von rund 35 Stunden zog. Am Ende kam das Kind im Krankenhaus tot zur Welt. Laut Staatsanwaltschaft reagierte sie damals nicht auf den sich verschlechternden Zustand des ungeborenen Kinds und der Mutter.
Die Kammer sah es in ihrem Urteil von 2022 als erwiesen an, dass die Frau nicht nach medizinischen Standards gehandelt hatte. Sie verurteilte sie wegen Totschlags durch Unterlassen sowie Körperverletzung durch Unterlassen. Laut Urteil war das Kind an Sauerstoffmangel durch das Einatmen von Fruchtwasser gestorben.
Einer Gerichtssprecherin zufolge wurde am ersten Verhandlungstag am Montag vor allem die Anklage verlesen. Angesetzt sind in dem Prozess zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 4. Juni. Geplant sind nach Gerichtsangaben die Vernehmung von drei Zeugen sowie die Aussagen von drei Sachverständigen.
L.Torres--PC