-
EU-Chemiebehörde empfiehlt Verbot von PFAS-Chemikalien mit Ausnahmen
-
Gegen die Schweiz: Vorschau auf die WM-Elf
-
Teheran lehnt Gespräche mit den USA weiter ab - Weißes Haus droht mit "Hölle"
-
Weltmeister Norris optimistisch: "Können das beste Auto haben"
-
Iran-Krieg: Pistorius besorgt über Vorgehen der USA und Israels
-
NHL: Sturms Bruins nach Overtime-Sieg auf Playoff-Kurs
-
NBA: Schröder verliert - Druck auf Wagner-Brüder wächst
-
Mineralölverband warnt vor Versorgungsproblemen bei langem Iran-Krieg
-
Die Sport-Höhepunkte am Donnerstag, 26. März
-
"La Monumental" steht: Formel-1-Kurs in Madrid nimmt Form an
-
IG BAU-Chef: Wohnungsbau in Deutschland erreicht neuen Tiefpunkt
-
Nordkoreas Machthaber Kim empfängt belarussischen Staatschef Lukaschenko in Pjöngjang
-
European Sleeper nimmt neuen Nachtzug zwischen Berlin und Paris in Betrieb
-
CDU und SPD in Rheinland-Pfalz starten Sondierungsgespräche zu Regierungsbildung
-
Nato-Generalsekretär Rutte stellt Jahresbericht des Verteidigungsbündnisses vor
-
G7-Außenminister beraten über Iran- und Ukraine-Krieg
-
Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz
-
EU-Parlament stimmt über Verbot von KI für Porno-Deepfakes ab
-
Allianz gegen Rechtsextremismus: AfD-Klage gegen Nürnberg vor Bundesverwaltungsgericht
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Online-Diagnosen aus Irland
-
EU-Parlament stimmt über Umsetzung von US-Handelsdeal ab
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept
-
Venezuelas Ex-Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Fall Fernandes: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Netz ab
-
Britische Regierung erlaubt Armee Beschlagnahmung von Schiffen russischer Schattenflotte
-
Trump: Iranische Unterhändler haben Angst vor Tötung durch "eigene Leute"
-
Trump nimmt erstmals seit 2016 nicht an konservativer Konferenz CPAC teil
-
Irans Außenminister lehnt Gespräche mit den USA ab
-
Trotz starker Schüller: Bayern nach Sieg auf Halbfinalkurs
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen mehrere Millionen Schmerzensgeld zahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin greifen nach Gold
-
Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Haft verurteilt
-
Heimpleite gegen Häcken: Frankfurts Finaltraum in weiter Ferne
-
Äußerst selten: Erneute Geburt von Berggorilla-Zwillingen in DR Kongo
-
UNO verurteilt Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen
-
Klimaschutzprogramm soll CO2-Ausstoß verringern - Umwelthilfe kündigt Klimaklage an
-
Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ins Amt eingeführt
-
Digitale Gewalt gegen Frauen: Appelle im Bundestag an Verantwortung aller
-
Sturz- und Protest-Chaos: Kanter Dritter bei Ronde van Brugge
-
Ehemaliger Google-Manager Matt Brittin wird neuer BBC-Chef
-
Iran weist US-Plan für Ende des Krieges laut Staatsfernsehen zurück
-
Sozialdemokratin Frederiksen nach Wahl in Dänemark mit Regierungsbildung beauftragt
-
SPD in Rheinland-Pfalz nimmt Einladung zu Sondierungsgesprächen mit CDU an
-
Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat
-
Ukrainische Drohnen in Lettland und Estland abgestürzt: Staaten äußern Verständnis
-
Afrika-Cup: Senegal zieht vor den CAS
-
US-Demokratin siegt in Wahlkreis um Trumps Residenz Mar-a-Lago
-
Schleusungen über Ärmelkanal: Verdächtigte in Nordrhein-Westfalen festgenommen
-
Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen
Wer stark an Gewicht verliert und überschüssige Hautfalten operativ entfernen lassen will, kann die Kosten dafür nicht immer über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass dies eine notwendige Krankenbehandlung ist, wie das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt am Mittwoch mitteilte. Bei überschüssigen Hautfalten ist das nur der Fall, wenn schwerwiegende Hautveränderungen vorliegen. (Az.: L 1 KR247/22)
Eine 47-Jährige mit starkem Übergewicht hatte sich im Ausland einer Schlauchmagenoperation unterzogen. Anschließend nahm sie 43 Kilogramm ab. Wegen der daraufhin entstandenen Hautfalten und der sogenannten Fettschürze beantragte sie bei der gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Operation zur Hautstraffung. Dies lehnte die Kasse ab, weil der Eingriff keine notwendige Krankenbehandlung gewesen sei.
Die Frau habe keinen Anspruch auf die Kostenübernahme, entschied nun der Senat des LSG und gab der gesetzlichen Krankenkasse damit Recht. Hautfalten haben nur dann einen Krankheitswert, wenn dauerhaft therapieresistente Hautreizungen wie Pilzbefall oder Entzündungen vorliegen. Auf die Klägerin treffe das nicht zu. Auch sei die Frau nicht schwerwiegend entstellt.
T.Vitorino--PC