-
Ukraine und USA: Fortschritt hin zu Friedensabkommen hängt von Russland ab
-
Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: Angeklagter erscheint erstmals vor Gericht
-
Merz: Austausch mit de Wever über russische Vermögenswerte war "konstruktiv"
-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg
Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal: Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe an
Ein Rechtsstreit um eine in der Coronakrise wegen eines fehlenden Immunitätsnachweises mit einem Tätigkeitsverbot belegte Pflegekraft eines niedersächsischen Krankenhauses wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück entschied nach eigenen Angaben vom Dienstag, den Fall wegen massiver Zweifel an der Verfassungmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz den Richtern in Karlsruhe vorzulegen. Ihm selbst komme keinerlei "Normverwerfungskompetenz" vor, erklärte das Gericht.
Die Verwaltungsrichter gehen demnach davon aus, dass die Bestimmungen zu der während der Coronakrise eingeführten einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit der Betroffenen verletzten. Zur Begründung verwiesen sie nach Gerichtsangaben auf neue Erkenntnisse aus den kürzlich veröffentlichten Protokollen des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Ergebnisse einer am Dienstag durchgeführten Zeugenbefragung von RKI-Präsident Detlef Schaade.
Die stark umstrittene Einführung einer Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheitsbereich sei seinerzeit maßgeblich mit einer von ungeimpftem Personal ausgehenden Ansteckungsgefahr für vulnerable Menschen begründet worden, erklärte das Verwaltungsgericht. Diese auf Empfehlungen des RKI beruhende Einschätzungen würden durch die nun veröffentlichten Protokolle "erschüttert". Der Gesetzgeber sei daher seiner "Normbeobachtungspflicht" nicht nachgekommen, als er die Pflicht in das Infektionsschutzgesetz aufnahm.
Das Bundesverfassungsgericht soll sich laut Osnabrücker Verwaltungsrichtern deshalb im Licht der neuen Erkenntnisse jetzt noch einmal mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der einrichtungenbezogenen Coronaimpflicht befassen. Die Karlsruher Richter hatten diese im April 2022 als mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Da der entsprechende Paragraf des Infektionschutzgesetzes "im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen" sei, sei aber eine erneute Vorlage beim Bundesverfassungsgericht erforderlich, erklärte das Verwaltungsgericht nun. Insgesamt sei "die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen". Sein Beschluss zur Vorlage der Sache beim Bundesverfassungsgericht sei nicht anfechtbar (Az. 3 A 224/22).
In dem Rechtsstreit geht es um eine Klage einer während der Coronapandemie im Jahr 2022 in einem Krankenhaus in Quakenbrück beschäftigten Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück. Dieser verhängte gegen die Frau auf Grundlage der Bestimmungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, weil sie keinen Immunitätsnachweis vorlegte. Dazu zählten etwa Unterlagen über eine Coronaimpfung oder eine überstandene Infektion.
X.Matos--PC