-
Krankengeld für Selbstständige: Kalenderjahr vor Arbeitsunfähigkeit entscheidend
-
Vier Verletzte und 30 verendete Kälber bei Großbrand in Schleswig-Holstein
-
Topfkonzerte in Spanien vor Parlamentsabstimmung über Maßnahmen gegen Wohnungskrise
-
Eishockey: Reindl neuer IIHF-Präsident
-
OpenAI entlässt drei Sicherheitsforscher wegen Weitergabe sensibler Daten
-
Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend
-
Mehr als zehn Millionen sehen ersten Klopp-Sieg
-
Öffentlicher Gesamthaushalt: Fast hundert Milliarden Defizit in erstem Halbjahr
-
City-Skandal: Droht auch Ärger mit dem Finanzamt?
-
Rechtsrock-Razzia: Zehntausende Tonträger und hohe Vermögenswerte beschlagnahmt
-
Drohender Ausschluss: Chef von arabisch-israelischer Partei zieht Kandidatur für Knesset zurück
-
"Spiegel": Steinmeier schaltete sich in Koalitionsstreit ein
-
Taiwan erhält erste F-16V-Kampfjets aus den USA
-
Zahl der Hochschulabschlüsse in Deutschland erneut gestiegen
-
Nach Verdacht auf Sprengstoff vor Oberstem Gericht in Brasilien gibt Polizei Entwarnung
-
Draisaitl trifft zweimal: Oilers feiern spektakulären Sieg
-
Copernicus: Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
US-Gericht befasst sich mit Visabeschränkung für Journalisten und Studierende
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit beginnen in Bremen
-
Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht
-
"Unbeschreiblich": Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Nach Ronaldo-Flucht: Portugal gewinnt in Dänemark
-
Klopp feiert sein "Oktoberfest": Endlich der erste Sieg
-
Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Frankreich: Streit um politische Verantwortung für Schülerproteste
-
Paris: Macron und Milei beraten über Rohstoffe und Investitionen
-
US-Außenminister Rubio reist nach Island und Südeuropa
-
"Chef" Mertesacker: "Unglaubliche Lust" auf den DFB
-
Zidane über berühmten Kopfstoß: "Bereue es nicht"
-
Klopp bietet zwei Debütanten auf
-
Klopp wies Kimmich ab: "Er hat ein paarmal nachgefragt"
-
Von ICE-Mitarbeiter getötet: Familie von Renee Good verklagt Trump-Regierung
-
Putin droht bei Angriff auf Kaliningrad mit Einsatz "aller Arten von Waffen"
-
EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
-
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
-
Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
-
Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
-
Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
-
Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
-
Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer
-
Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
-
Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter
-
Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
-
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
-
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
-
Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Coronabeschränkungen in Bayern und Sachsen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern erlassene Coronabeschränkungen. Zum einen handelt es sich um im April 2020 in Sachsen verfügte Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Einrichtungen wie Sportstätten und Gastronomiebetriebe, die der Kläger für nicht rechtmäßig und damit unwirksam hält. Das zuständige Oberverwaltungsgericht in Sachsen erklärte die Regelungen in erster Instanz für rechtmäßig. Dagegen wendet sich der Kläger nun vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Im zweiten Fall erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen im März 2020 eine vom Land verfügte Ausgangsbeschränkung für unwirksam. Der Freistaat habe den Ausnahmetatbestand der "triftigen Gründe", die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigten, so eng gefasst, dass die Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig gewesen seien. Dagegen wendet sich der Freistaat Bayern vor dem Leipziger Gericht.
V.Fontes--PC