-
EU-Staaten beschließen Gebühr für kleine Päckchen aus Nicht-Mitgliedstaaten
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin holen Gold im Paarlauf
-
US-Gericht hält an Maduro-Verfahren wegen "Drogenterrorismus" fest
-
DHB-Männer in EM-Qualifikation gegen Hannings Italiener
-
Lange verschollener Hut von Napoleon erstmals öffentlich zu sehen
-
Nach Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD
-
Traumpass von Güler: WM-Traum der Türkei lebt
-
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette
-
Trump drängt Iran zu ernsthaften Verhandlungen - Teheran legt Gegenvorschlag vor
-
Nagelsmann legt sich fest: Rüdiger vorerst Ersatz
-
Streit zwischen AfD-Kreisverband und Stadt Nürnberg geht in die nächste Runde
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro erscheint in New York vor Gericht
-
Trump nennt Kontrolle über Irans Öl "eine Option"
-
Paul McCartney kündigt neues Album an - Erster Song veröffentlicht
-
Geheimnisverrat: Verteidigungsministerium suspendiert Bundeswehr-Offizier
-
Merz lobt Klingbeil-Reformrede - indirekte Kritik an Söder
-
Nach US-Urteil: Reichinnek fordert Regulierung von Social-Media-Plattformen
-
EU-Parlament votiert mit AfD-Stimmen für Abschiebezentren
-
Trump-Unterhändler Witkoff sieht "starke Anzeichen" für Einigung mit Iran
-
Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden
-
Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Malinin auf Goldkurs, Gartung im Kür-Finale
-
Zwei Festnahmen bei europaweiten Durchsuchungen gegen Wirtschaftskriminalität
-
Kallas wirft Moskau Unterstützung des Iran bei Angriffen auf US-Ziele vor
-
FDP-Landeschef Höne kandidiert für Bundesvorsitz – Strack-Zimmermann zieht zurück
-
Nato-Partner der USA steigern Verteidigungsausgaben um knapp 20 Prozent
-
Geldstrafe wegen Tätigkeit für verbotene Reichsbürgervereinigung in Brandenburg
-
Trump erhält "Amerika zuerst"-Preis von eigener Partei
-
Lange Haftstrafen in Prozess um Drogenhandel mit 40 Tonnen Kokain in Köln
-
Bundesländer vereinbaren Mechanismus für Preissteigerungen des Deutschlandtickets
-
Festnahme in Berlin in Zusammenhang mit Signa-Pleite
-
Iran-Krieg: Wadephul fordert "abgestimmte Politik" mit den USA
-
Tod von Jugendlichem bei Zahnbehandlung: Bewährungsstrafe für Narkosearzt in Hamburg
-
Iran lässt Öltanker aus Malaysia durch Straße von Hormus
-
Finanztip kritisiert Kostenproblem bei neuer privater Altersvorsorge
-
Zwei Pferde verenden bei Unfall mit Kutsche in Potsdam
-
IOC kehrt ab Olympia 2028 zu Geschlechtstests zurück
-
Warnung von Wohnungsbauwirtschaft und Verbänden: Zu wenig Neubau
-
Chemieagenda: Bundesregierung will Unternehmen bei Energiepreisen entlasten
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Stellwerksignale an Bahnstrecke in Sachsen manipuliert - Landeskriminalamt ermittelt
-
"Ruinöse Importschwemme": Thyssenkrupp fährt Spezialstahlproduktion weiter zurück
-
Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Ausbeutung und Schleusungen in Hessen
-
Französischer Ex-Bischof wegen Vergewaltigung zu Schadensersatz verurteilt
-
GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"
-
Musiala trainiert individuell beim FC Bayern
-
Veruntreutes Vermögen von Filmstar Ursula Andress: Beschlagnahmung in Italien
-
Jugendschutz: Brüssel sieht Mängel bei Porno-Seiten und geht gegen Snapchat vor
-
Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD
-
EU-Parlament ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittländern
Keine Abschiebung von Schwerkrankem bei fehlender Schmerztherapie in Herkunftsland
Ein schwer kranker Bürger eines Drittstaats darf nicht abgeschoben werden, wenn er im Herkunftsland nicht wirksam behandelt werden kann und seine Schmerzen darum schnell und unumkehrbar deutlich stärker würden. Das gelte dann, wenn er in seiner Heimat die einzige schmerzlindernde Therapie nicht bekommen könne und wenn die Schmerzen darum so stark würden, dass es gegen die Menschenwürde verstieße, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (Az. C-69/21)
In dem Fall ging es um einen illegal in den Niederlanden lebenden Russen, der an einer seltenen Form von Blutkrebs leidet. In den Niederlanden werden seine Schmerzen mit medizinischem Cannabis behandelt, das in Russland nicht erlaubt ist. Seinen Ärzten zufolge gibt es aber keine andere Therapie, die seine Schmerzen gut bekämpft.
Der Asylantrag des Russen wurde abgelehnt. Vor dem Bezirksgericht in Den Haag will er erreichen, dass seine Abschiebung gestoppt oder ausgesetzt wird. Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um die Auslegung der EU-Grundrechtecharta. Nach dessen Antwort muss es nun den konkreten Fall entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
H.Silva--PC