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BGH urteilt über Sonderbeiträge von Bürgermeister an mit ihm zerstrittene Partei
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Dienstag (11.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über die Verpflichtung eines ehemaligen Bürgermeisters, seiner Partei Sonderbeiträge aus der Aufwandsentschädigung zu zahlen. Der Mann war früher Mitglied der CDU, trat bei der Bürgermeisterwahl in seiner kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt 2015 aber als unabhängiger Kandidat an. Er gewann die Wahl, vier Jahre später trat er aus der Partei aus. (Az. II ZR 144/21)
Für seine ehrenamtliche Arbeit als Bürgermeister bekam er monatlich 765 Euro Aufwandsentschädigung. In der Finanz- und Beitragsordnung der CDU Sachsen-Anhalt ist vorgesehen, dass ein Teil davon an die Partei abgeführt wird. Der Kreisverband Burgenland klagte gegen den Bürgermeister, um die Sonderbeiträge für knapp zwei Jahre zu erstreiten. Es geht noch um 740 Euro.
E.Ramalho--PC