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Wahlwiederholung in Berlin kann am 12. Februar stattfinden
Die für den 12. Februar geplante vollständige Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag in Karlsruhe einen Eilantrag ab, der auf eine Verschiebung der Wahl abzielte. Ob der Berliner Verfassungsgerichtshof die komplette Wiederholung der von Pannen geprägten Wahl zu Recht anordnete, wird von den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe aber noch geprüft. (Az. 2 BvR 2189/22)
Die mehr als 40 Beschwerdeführer, darunter zahlreiche Politiker, wandten sich gegen diese Wiederholung für alle Wahlkreise. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 26. September waren teils chaotisch verlaufen. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, einige schlossen vorübergehend oder blieben zu lange geöffnet. Das Bundesverfassungsgericht nannte am Dienstag noch keine Gründe für seine Eilentscheidung.
O.Gaspar--PC