-
Mindestens 37 Tote bei russischem Drohnenangriff auf Munitionslager nahe Kiew
-
Heidenheim gelingt Trendwende
-
Isländer entscheiden über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
-
Medien: Bundesregierung sieht offenbar Russland hinter Drohnenvorfall in Leipzig
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Sturzflut im Himalaya - Rettungskräfte kämpfen sich durch Schlamm
-
Hockey: Bundestrainerin Schopman entlassen
-
Russischer Drohnenangriff auf Munitionslager bei Kiew fordert 27 Tote
-
Polizei ermittelt nach Schüssen auf Auto und Wohnhaus in Scharnebeck
-
Feuerwehrschule in Bad Köstritz öffnet Übungsanlagen für Besucher
-
Stuttgart sucht nach dem 1:5 in München die richtigen Lehren
-
iX-Workshop vermittelt Aufbau einer Cyberabwehr mit Microsoft Defender XDR
-
Smartphone oder Kamera: Welche Technik für welche Fotos geeignet ist
-
Schlechte Gesundheitsversorgung kann Vertrauen und Wahlverhalten verändern
-
Importierter Hund stirbt trotz scheinbarer Impfnachweise an Tollwut
-
Falsche Polizisten erbeuten Gold- und Silbermünzen im Wert von 20.000 Euro
-
INSA-Umfrage sieht AfD neun Punkte vor CDU und CSU
-
EchoRapp erhält CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt der Klasse IIa
-
Balgrist bündelt Orthopädie und rekonstruktive Chirurgie in neuer Unit
-
Infracore bewertet das See-Spital Horgen mit rund 140 Millionen Franken
-
Autofahrer rast mit 189 km/h durch den Uetlibergtunnel
-
Geografiequiz fragt nach den zweitgrößten Städten Europas
-
Siebenjährige bei Kollision mit Roller in Oberengstringen verletzt
-
27 Tote nach Drohnenangriff auf Munitionslager westlich von Kiew
-
Lausanner Triathlon nach Großbrand in Ecublens abgesagt
-
Alkoholisierter E-Trottinettfahrer flieht in Arbon vor der Polizei
-
Rulantica erhält bis Ende 2027 neuen Bereich mit Restaurant und Liegeflächen
-
Claire Ghiringhelli gewinnt WM-Bronze im Para-Einer
-
Zuger SVP fordert Parkgebühren für auswärtige Besucher
-
Boëtius erinnert an Basels letzten Auswärtssieg gegen YB
-
Chelsea streicht Enzo Fernández nach Zweifeln an seiner Einsatzbereitschaft
-
Nepals Sturzflut zeigt wachsende Gefahren auch für die Alpen
-
Drei Faktoren stärken Zverevs Titelchance bei den US Open
-
Ökonomen warnen vor Risiken der deutschen Rekordverschuldung
-
Jassin bringt ostdeutsche Perspektiven zum Festival Pop-Kultur
-
Gericht bestätigt Ablehnung einer Berliner Notunterkunft für Familie
-
Dacia Sandero Essential startet für 13.590 Euro
-
Neun Fahrzeugprojekte zeigen den Wandel der Bundeswehr
-
AfD-Nachwuchs eröffnet Kongress in Magdeburg mit Angriffen auf Linke
-
Nordrhein-Westfalen feiert 80 Jahre mit Bürgerfest in Münster
-
Aufräumarbeiten nach Sturm in Bohlingen dauern mehrere Tage
-
Starke Böen und wechselhaftes Wetter in Rheinland-Pfalz und Saarland
-
Sicherheitskreise: Aufständische Soldaten greifen Präsidentenpalast im Niger an
-
Chef von AfD-Nachwuchsorganisation fordert millionenfache "Remigration"
-
Bas bezweifelt Sinn von Attest ab erstem Krankheitstag und stellt Bedingungen
-
Norweger tragen sich in Kondolenzbücher für König Harald V. ein
-
Im Karoline-Luise-Tunnel gilt wieder Tempo 50
-
Personalmangel führt bei der AVG im August zu Fahrtausfällen
-
Noel Eichinger etabliert sich früh in der Startelf des Karlsruher SC
-
Nächtliche Zugausfälle zwischen Karlsruhe und Basel Anfang September
-
Baden-Württemberg verlängert Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot wegen Niedrigwassers
Spanischer Teilerfolg in Streit um Auslieferung katalanischer Politiker
Im Streit um die Auslieferung katalanischer Politiker durch Belgien hat Spanien einen Teilerfolg errungen. Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Belgien die Auslieferung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen darf, die allein im spanischen Recht liegen. Anders sei es aber, wenn dies zu einer Verletzung von Grundrechten führe. (Az: C-158/21)
Hintergrund des Streits ist das umstrittenen Referendum Kataloniens über eine Abspaltung von Spanien im Jahr 2017. Spanien erkannte dies nicht an. Mehrere Organisatoren des Referendums wurden wegen "Aufruhrs" und der "Veruntreuung öffentlicher Gelder" angeklagt. Der Straftatbestand des Aufruhrs oder der Rebellion wurde aber zum Jahresbeginn 2023 abgeschafft.
Die sieben Angeklagten waren überwiegend nach Belgien geflohen, weswegen Spanien europäische Haftbefehle ausstellte. Seither wird gestritten, ob Belgien diese vollstrecken und die katalanischen Politiker ausliefern muss.
Für den früheren katalanischen Kulturminister Lluís Puig i Gordi lehnten die belgischen Justizbehörden dies ab. Der oberste Gerichtshof Spaniens, der den Haftbefehl ausgestellt hatte, sei dafür nicht zuständig gewesen.
Hierzu urteilte nun der EuGH, dass dies für eine Ablehnung nicht reiche. Belgien dürfe die Auslieferung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen, die allein im spanischen Recht lägen.
Puig i Gordi hatte allerdings weiter argumentiert, dass sein Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt sei. Nach dem Luxemburger Urteil müssen dies die belgischen Justizbehörden nun weiter prüfen.
Eine Auslieferung dürfen sie danach nur ablehnen, wenn die fehlende Unzuständigkeit des obersten Gerichtshofs offensichtlich ist. Im spanischen Justizsystem müssten generelle Mängel vorliegen oder Mängel, die sich gegen eine bestimmte Gruppe richteten, wie hier möglicherweise die katalanischen Politiker.
Zudem müsse Spanien die Möglichkeit haben, zu einer solchen Kritik seitens der belgischen Justizbehörden Stellung zu beziehen. Auch könne Spanien einen weiteren europäischen Haftbefehl ausstellen, entschied der EuGH.
Das Verfahren Puig i Gordis war unter anderem deswegen abgetrennt worden, weil bei mehreren der sieben Angeklagten noch der Streit um ihre Immunität wegen ihrer Wahl in das EU-Parlament 2019 offen ist. Hierzu ist noch ein Verfahren vor dem EuGH anhängig. Betroffen ist hier unter anderem der frühere Präsident der katalanischen Autonomieregierung, Carles Puigdemont i Casamajó.
T.Batista--PC