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Anklage gegen Halle-Attentäter nach Geiselnahme in Gefängnis erhoben
Nach seiner Geiselnahme in der Haftanstalt Burg in Sachsen-Anhalt hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage gegen den Halle-Attentäter Stephan B. erhoben. Die Behörde wirft ihm nach Angaben vom Mittwoch eine vollendete Geiselnahme und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Die Ermittlungen seien damit abgeschlossen, hieß es.
B. hatte Ende Dezember in der Justizvollzugsanstalt Burg zwei Justizbeamte als Geiseln genommen. Der Anklagebehörde zufolge bedrohte er sie mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung, um sie so zum Öffnen von Türen und Toren zu bringen. Dazu setzte B. demnach auch einen selbstgefertigten Schussapparat ein, den er als geladene Waffe ausgab.
Dem Häftling gelang es laut Generalstaatsanwaltschaft auf diese Weise bis auf den Innenhof des Gefängnisses, unmittelbar vor der Fahrzeugschleuse und der Pforte, vorzudringen. Hier soll er mit dem Schussapparat einmal zur Warnung in die Luft geschossen und dabei bekundet haben, der nächste Schuss sitze.
Die Außentore der Anstalt blieben jedoch verschlossen, so dass eine Flucht verhindert werden konnte. B. konnte schließlich von Justizvollzugsbeamten überwältigt werden. Er wurde anschließend in ein bayerisches Gefängnis verlegt. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Stendal entscheiden. Für den Fall einer Verurteilung drohen fünf bis 15 Jahre Haft.
Der rechtsextreme B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und an Ladehemmungen der von B. selbstgebauten Waffen. Im Anschluss erschoss er zwei Menschen in der Stadt.
B. wurde dafür Ende 2020 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest.
E.Borba--PC