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Pariser Gericht: Verfahren gegen Lafarge wegen Syriengeschäfts nicht eingestellt
Die französische Justiz ermittelt weiter wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den Zementhersteller Lafarge, der bis 2014 ein Zementwerk in Syrien betrieb. Ein Berufungsgericht in Paris lehnte am Dienstag eine Einstellung des Verfahrens gegen das Unternehmen ab, das im Verdacht steht, mehrere Millionen Euro Schutzgeld an Dschihadisten in Syrien gezahlt zu haben, unter anderem an die Miliz Islamischer Staat (IS).
Auch die Klage wegen Finanzierung einer terroristischen Vereinigung wurde beibehalten. Den Vorwurf der Gefährdung von Menschenleben ließen die Richter hingegen fallen. Der Anwalt des Unternehmens Patrice Spinosi wollte sich zu der Entscheidung zunächst nicht äußern.
Lafarge hatte 2012 seine internationalen Mitarbeiter aus dem im Bürgerkrieg befindlichen Land abgezogen. Das Zementwerk in Dschalabija blieb jedoch mithilfe der syrischen Beschäftigten bis 2014 in Betrieb.
Mehrere Nichtregierungsorganisationen und syrische Gewerkschaften hatten das Unternehmen verklagt, weil die syrischen Beschäftigten der Gefahr ausgesetzt waren, von Dschihadisten erpresst oder entführt zu werden. Das ursprünglich französische Unternehmen, das 2015 mit der Schweizer Baustoffgruppe Holcim fusionierte, streitet die Vorwürfe größtenteils ab.
L.Carrico--PC