-
Kiew: Zwei Tote und neun Verletzte bei russischem Drohnenangriff auf Tankstelle
-
Brasilien: Korruptionsermittlungen gegen Präsidentschaftskandidaten Bolsonaro
-
Prien fürchtet wegen erstarkter AfD wachsenden Antisemitismus
-
Italienische Feministin und frühere EU-Kommissarin Emma Bonino ist tot
-
Rüstungsgüter für "Remigrations- und Abschiebeoffensiven": Siegmund löst Empörung aus
-
Bab al-Mandab: Deutsche Reeder besorgt über Sicherheitslage im Roten Meer
-
Irakische Brüder in Düsseldorf wegen früherer IS-Mitgliedschaft verurteilt
-
BVB bestätigt: Karetsas verlässt Krankenhaus
-
"CDU pur funktioniert nicht": Parteiinterne Kritik an Kurs von Merz wird lauter
-
Auto geklaut und zu schnell gefahren - Polizei fahndet mit Blitzerfoto
-
Ziel Neuwahlen: AfD beantragt Auflösung des Thüringer Landtags
-
Mutmaßlich Anschlag für Hamas vorbereitet: Sieben Männer in Berlin angeklagt
-
25 Jahre nach den Terroranschlägen: USA erinnern an die Opfer des 11. September
-
DFB-Sportgericht hebt Wagner-Sperre auf
-
Paris rechnet erneut mit einem Defizit von mehr als fünf Prozent
-
Vor Céline-Dion-Comeback: Paris organisiert riesiges Freiluft-Karaoke
-
Huthi-Miliz im Jemen erlangt Kontrolle über wichtige Meerenge Bab al-Mandab
-
Hund greift in Sachsen-Anhalt Polizisten an - Tier mit Dienstwaffe erschossen
-
Handball: Lemgo-Kapitän Suton erleidet Kreuzbandriss
-
Wadephul am Montag in Budapest - Erster Besuch eines deutschen Außenministers seit 2019
-
81-jährige Frau in Baden-Württemberg von Sohn getötet
-
Münchner Feuerwehr rettet Eichhörnchenbaby aus 15 Metern Höhe
-
Betrüger erbeuten 200.000 Euro von Senior in Rheinland-Pfalz
-
"CDU pur funktioniert nicht": Sozialflügel der CDU rechnet mit Kurs von Merz ab
-
Fünf Tote und 40 Verletzte bei Unfall von niederländischem Bus in der Schweiz
-
Wagen fängt Feuer: Heftiger Formel-2-Unfall in Madrid
-
Sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder wegen Anschlagsvorbereitung angeklagt
-
Kritik aus Unionsfraktion: Bundesregierung sieht keinen "Aufstand" gegen Merz
-
Bas bekennt sich zu Rentenreform - und verspricht "Vertrauensschutz"
-
Nepal schätzt Kosten für Wiederaufbau nach Himalaya-Sturzflut auf gut vier Milliarden Euro
-
Nach Festnahme an Schweizer Grenze prüft Polizei politischen Hintergrund
-
Axios: USA lehnen Bitte Saudi-Arabiens um Angriffe gegen Huthis im Jemen ab
-
Bayern: Autofahrer prallt in Schafherde - acht Tiere sterben
-
Ölpreis treibt Spritpreise - Diesel in USA erstmals über sechs Dollar pro Gallone
-
"Partei des Hasses" verjagen: Vance und Trump attackieren Demokraten vor Zwischenwahlen
-
Amateurfußball: Weniger Vorfälle - mehr Abbrüche
-
Nach Erfolgsserie "Call My Agent": Netflix bringt Film mit Clooney heraus
-
22 Bienenvölker verbrennen bei Feuer in Schrebergarten in Nordrhein-Westfalen
-
DFB wird Vereine an Polizeikosten beteiligen
-
Regionalliga-Reform: DFB plant für Abstimmung
-
Bus fährt nach Pause ohne Mutter weiter: Achtjähriger allein unterwegs
-
Deutsche Airlines "entsetzt" über Vergabe von Flugrechten an Emirates
-
Steinmeier kritisiert schleppenden Fortschritt in Kampf gegen Wohnungslosigkeit
-
Festnahmen bei Razzia gegen italienische Mafia in Baden-Württemberg
-
Gaskrise ab 2022 kostete Bund mindestens 50,4 Milliarden Euro
-
Klitschko: Zwei Tote bei russischem Drohnenangriff auf Tankstelle in Kiew
-
Anklage gegen Lastwagenfahrer nach tödlicher Kollision mit ICE in Hamburg
-
Schauspieler Oliver Masucci hält Unsicherheit für gute Berufsvoraussetzung
-
Drohender Streik: Micron will Beschäftigten in Taiwan bis zu 68 Monatsgehälter zahlen
-
Italienische Politikerin und Feministin Emma Bonino gestorben
EuGH: Erwachsenwerden nach Antragstellung hebelt Recht auf Familiennachzug nicht aus
Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling hat auch dann das Recht auf die Familienzusammenführung mit seinen Eltern, wenn er während des Verfahrens dazu volljährig wird. Dieses Recht dürfe nicht von der mehr oder weniger schnellen Bearbeitung des Antrags abhängen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Es ging um einen Fall aus Österreich. (Az. C-560/20)
Dort war ein damals noch minderjähriger Syrer als Flüchtling anerkannt worden. Seine Eltern und seine volljährige behinderte Schwester beantragten Aufenthaltstitel, um zu ihm ziehen zu können. Die österreichischen Behörden wiesen die Anträge ab, weil der junge Syrer inzwischen volljährig geworden war. Dagegen zogen seine Angehörigen vor Gericht.
Das Wiener Verwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Es gab an, dass die Schwester wegen ihrer Behinderung dauerhaft auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sei, und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Dieser erklärte nun, dass unter diesen außergewöhnlichen Umständen auch die Schwester einreisen dürfe. Sonst würde dem Flüchtling de facto sein Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern genommen, weil diese die Tochter nicht zurücklassen könnten.
Auch dürfe von der Familie nicht verlangt werden, dass sie vor dem Nachzug ausreichende Einkünfte, eine Wohnung und Krankenversicherung in Österreich habe. Es sei fast unmöglich, dass ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling diese Voraussetzungen erfülle, führte der EuGH aus.
Auch für die Eltern sei das äußerst schwierig, bevor sie nach Österreich gezogen seien. Diese Mittel vorauszusetzen, liefe dem EuGH zufolge darauf hinaus, dem Minderjährigen sein Recht auf Familienzusammenführung zu nehmen.
Im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
J.V.Jacinto--PC