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Mecklenburg-Vorpommerns Klimastiftung muss Schenkungssteuer für Nord-Stream-Geld zahlen
Die Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern muss rund zehn Millionen Euro an Schenkungssteuer zahlen. Das entschied das Landesfinanzgericht in Greifswald am Mittwoch, wie das Finanzministerium in Schwerin mitteilte. Die Steuer wird demnach aufgrund einer Zuwendung von 20 Millionen Euro der russisch dominierten Nord Stream 2 AG fällig.
Die Stiftung will gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof beantragen, es müsse korrigiert werden, hieß es in einer Pressemitteilung. Da sie nur für öffentliche Belange tätig sei, beansprucht die Stiftung eine Art Gemeinnützigkeit und damit die Befreiung von der Schenkungssteuer. Offiziell ist sie nicht als gemeinnützig anerkannt.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gründete die Stiftung Anfang 2021. Sie sollte neben dem Einsatz für Klima und Umweltschutz durch verdeckte Geschäfte die Fertigstellung der Gaspipeline Nord Stream 2 durch die Ostsee absichern, weil am Pipelinebau beteiligte Firmen Sanktionen durch die USA drohten.
Dieser Tätigkeitsbereich wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 abgewickelt. Die vom Landtag geforderte Auflösung der Stiftung wird allerdings vom Stiftungsvorsitzenden, dem früheren Ministerpräsidenten Erwin Sellering (SPD), vehement abgelehnt.
Die Schenkungssteuer war vor knapp zwei Wochen Thema im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung des Landtags. Eine junge Beamtin des zuständigen Finanzamts Ribnitz-Damgarten hatte Anträge der Klimastiftung im April 2022 zu Hause verbrannt.
Als über die Schenkungssteuer bereits öffentlich diskutiert wurde, hatte sie die Unterlagen - entgegen ihren ersten Vermutungen - doch in ihrem Büro gefunden. Da sei sie in Panik geraten, gab die Beamtin an. Politisch sei auf sie kein Druck ausgeübt worden.
S.Caetano--PC