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Untreueprozess gegen ehemals führenden Coronaleugner in Göttingen begonnen
Ein ehemaliger führender Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene in Deutschland muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Göttingen wegen gewerbsmäßiger Untreue und anderer Delikte verantworten. Der Anwalt Reiner Fuellmich ist angeklagt, als Gesellschafter einer von ihm mitgegründeten Stiftung namens Corona-Ausschuss 700.000 Euro für private Zwecke abgezweigt zu haben.
Die während der Coronapandemie 2020 gegründete Stiftung verbreitete als ein selbsternanntes Expertengremium über das Internet und über soziale Medien irreführende Behauptungen über die Krankheit und die dagegen entwickelte Impfungen. Parallel warb sie massiv um Spenden. Fuellmich war früher zudem Kobundeschef der aus der Coronaleugnerszene hervorgegangenen Kleinpartei Die Basis, die bei der Bundestagswahl 2021 1,4 Prozent der Stimmen holte.
Für das Straferfahren gegen den 65-Jährigen, der sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin zum Prozessauftakt am Mittwoch auch einließ, wurden von der zuständigen Kammer neun Verhandlungstage bis Anfang März angesetzt. Laut Anklage soll Fuellmich in den Jahren 2020 und 2021 Darlehensverträge für die Stiftung Corona-Ausschuss abgeschlossen und dafür gesorgt haben, dass Beträge in Höhe von 200.000 Euro sowie 500.000 Euro auf das Konto seiner Ehefrau überwiesen wurden. Beide verbrauchten das Geld demnach satzungswidrig für private Zwecke, etwa die Umgestaltung ihres Gartens.
Der Staatsanwaltschaft zufolge entstanden den drei Mitgesellschaftern des Corona-Ausschusses so am Ende Schäden in einer Gesamthöhe von 525.000 Euro. Mit dem Verfahren wegen gewerbsmäßiger Untreue verbunden wurde nach Angaben des Gerichts zudem noch ein Verfahren gegen Fuellmich wegen Betrugs mit Coronasubventionen. Der früher in Göttingen lebende Jurist soll Soforthilfen beantragt und dadurch zu Unrecht 15.000 Euro kassiert haben.
Fuellmich wurde im Oktober in Untersuchungshaft genommen, nachdem er sich laut Göttinger Staatsanwaltschaft längere Zeit in Mexiko aufgehalten hatte. Aus dem Land wurde er nach früheren Angaben der Anklagebehörde jedoch "aus ausländerrechtlichen Gründen" abgeschoben und dann bei Ankunft am Flughafen in Frankfurt am Main aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen.
G.Machado--PC