
-
Xi zementiert bei Gipfel in Kasachstan Beziehungen zu zentralasiatischen Staaten
-
Judo-WM: Butkereit gewinnt Bronze
-
Konflikt zwischen Israel und Iran: Weitere Angriffe und Drohung der USA
-
Vier Orang-Utans getürmt: Zoo in Frankfurt am Main vorübergehend geräumt
-
Sinner und Alcaraz auf Rasen erfolgreich
-
Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde
-
Bundesfamilienministerium will sich an Berliner CSD beteiligen
-
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
-
Merz: Israel macht für uns im Iran die "Drecksarbeit"
-
Getötetes Baby in Hessen: Mordanklage gegen Mutter und Vater erhoben
-
Freispruch nach Missbrauch auf Schultoiletten in Krefeld: Mann soll in Psychiatrie
-
39-Jährige in Baden-Württemberg offenbar von Expartner entführt und verletzt
-
US Open: Zverev mit Bencic im neuen Mixed-Wettbewerb
-
Merz: "Mullah-Regime" im Iran kehrt wahrscheinlich nicht zu alter Stärke zurück
-
Zverev: "Habe nicht viel Zeit bis Wimbledon"
-
Bundesbank hält Abschläge bei frühzeitiger Rente für zu niedrig
-
Messerangriff auf Behördenmitarbeiter in Apolda: Verdächtiger in Untersuchungshaft
-
Ehemann nach Tötung von sechsfacher Mutter in Bayern in Untersuchungshaft
-
Prozess gegen Steakhauserbin Block wegen Kindesentführung beginnt am 11. Juli
-
U21: Di Salvo kündigt Startelf-Wechsel an - Atubolu krank
-
Falschnachricht über den Tod von Elfriede Jelinek: X-Post sorgt für Wirbel
-
Madrid nennt Überspannung als Ursache für Mega-Stromausfall im April
-
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" formell an fehlenden Unterschriften gescheitert
-
17-Jähriger in Baden-Württemberg durch Stromschlag auf Güterwaggon schwer verletzt
-
Mutmaßliches Wikingergrab aus dem 10. Jahrhundert in Dänemark entdeckt
-
Iraker in Sachsen-Anhalt wegen mutmaßlicher IS-Mitgliedschaft festgenommen
-
Stralsunder Zoll ertappt 20-Jährigen mit mehr als 36.000 Feuerwerkskörpern
-
Bis zum 31. Juli: Bouffier verlängert als DOSB-Vorstand
-
Wadephul sichert Deutschen in Israel mögliche Ausreise zu
-
Frankfurt ist fahrradfreundlichste deutsche Großstadt
-
Vertrag verlängert: Formel 1 bis 2035 in Kanada
-
"Investitionsbooster": Länder fordern vor Spitzentreffen Ausgleich für Steuerausfälle
-
Scheinarbeitsaffäre: Frankreichs Ex-Premier Fillon zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Jagd auf freilaufende Großkatze in Sachsen-Anhalt - Tier möglicherweise Puma
-
Miersch fordert Veröffentlichung des Berichts zu Spahns Maskenbeschaffung
-
Mehr als 30 Firmentransporter brennen in Berlin - Staatsschutz ermittelt
-
Hund beißt Vierjährige in Münchner Park in Gesicht
-
Arbeiter stürzt in Nordrhein-Westfalen metertief von Wellblechdach und stirbt
-
Gericht: Giftmülldeponie im Elsass darf einbetoniert werden
-
"Eine der schrecklichsten Attacken" auf Kiew: 14 Tote und Dutzende Verletzte
-
Trotz Freispruchs in Strafprozess: Landwirt muss wegen Versicherungsbetrugs zahlen
-
Investoren um 26 Millionen Euro betrogen: Unternehmer in Hildesheim verurteilt
-
Bundessozialgericht: In der Regel kein Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette
-
SED-Opferbeauftragte will bessere Entschädigung für Betroffene von DDR-Staatsdoping
-
Israels Armee meldet Tötung von Irans ranghöchstem Militärkommandeur Schadmani
-
Frau seit November vermisst: Ehemann nach Fund von Leiche in Bayern in Haft
-
Schlag gegen Internetbetrüger: Deutsche Ermittler schalten fast 800 Domains ab
-
Zahl antimuslimischer Vorfälle erreicht 2024 neuen Höchststand in Deutschland
-
Trump kanzelt Macron ab: "Emmanuel versteht es immer falsch"
-
Hauptangeklagter Arzt im Todesfall Matthew Perry will sich schuldig bekennen

Gericht entfernt in Arbeitszeit als Fahrlehrer tätigen Beamten aus Dienst
Weil er in seiner Arbeitszeit einer Nebentätigkeit als Fahrlehrer nachging, hat das Verwaltungsgericht Trier einen Beamten aus dem Dienst entfernt. Der Mann habe die Tätigkeit fast drei Jahre lang während der Dienstzeit und zum Teil auch im Krankenstand ausgeführt, teilte das Gericht am Montag mit. Das Urteil fiel demnach bereits im Februar.
Der Beamte verfügte den Angaben zufolge über eine Genehmigung, um maximal acht Stunden in der Woche als Fahrlehrer zu arbeiten. Im Jahr 2020 wurden Unregelmäßigkeiten bei von ihm vorgenommenen Buchungen in einem Zeiterfassungssystem festgestellt. Es erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann seine Arbeitszeiten durch zahlreiche falsche Buchungen im System manipuliert hatte und in dieser Zeit seiner Nebentätigkeit nachgegangen war.
Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die hierzu eingeleiteten Ermittlungen ergaben, dass der Beamte mehrfach im Monat während vorgetäuschter Dienstzeiten und zum Teil auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten als Fahrlehrer gearbeitet hatte.
Das Land Rheinland-Pfalz erhob deshalb vor dem Verwaltungsgericht Trier eine Disziplinarklage gegen den Mann. Dieser räumte die erhobenen Vorwürfe den Angaben zufolge im Wesentlichen ein. Die Richter gaben der Klage statt und entfernten den Beamten aus dem Dienst. Sie begründeten dies damit, dass die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Dienstzeit "nicht genehmigungsfähig und damit stets unzulässig" sei.
Der Beklagte habe "wiederholt und nachhaltig" unter anderem gegen seine beamtenrechtliche Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz verstoßen. Damit habe er "ein besonders schwerwiegendes Dienstvergehen" begangen. Die Schwere der Verfehlungen gebiete die Entfernung aus dem Dienst, hieß es weiter.
A.Magalhes--PC