-
Iran-Krieg: Trump kündigt umfassenden "Wirtschaftskrieg" gegen Teheran an
-
Staatsverschuldung der USA steigt erstmals auf über 40 Billionen Dollar
-
Medien: Prinz Harry und Meghan kehren nach Großbritannien zurück
-
Trump präsentiert neuen Hubschrauber-Landeplatz am Weißen Haus
-
Linke US-Demokratin Nixon gewinnt überraschend Kongress-Vorwahl in Florida
-
Medien: Prinz Harry und seine Frau Meghan kehren zurück nach Großbritannien
-
Burnham will Obdachlose bis Weihnachten von der Straße holen und Teil seines Gehalts spenden
-
Trump plant Treffen mit Nordkoreas Machthaber Kim noch in diesem Jahr
-
Trump bringt Treffen mit Nordkoreas Machthaber Kim noch in diesem Jahr ins Spiel
-
Heim-WM ohne Satou Sabally: "Muss auf meinen Körper hören"
-
Hackerangriff in Berlin: Offenbar keine sensiblen Daten erbeutet
-
Thüringen: Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag kommende Woche
-
DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich
-
Kim Jong Uns Schwester: "Ich weiß absolut nichts" von Gesprächen mit Donald Trump
-
Springen: Deutscher Blitzstart in der Soers - aber Vogel patzt
-
Evakuierungen in Monschau und Belgien wegen Waldbrands aufgehoben - Lage weiter "kompliziert"
-
Goldener Schuh: Kane die "Numero uno" in Europa
-
Arzt soll dutzende Kinder missbraucht haben: Landgericht Potsdam lässt Anklage zu
-
Tod von fünfjähriger Hind Rajab: Israel leitet strafrechtliche Ermittlungen ein
-
Stadt Monschau hebt Evakuierung wegen Waldbrands in Belgien auf
-
Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an
-
Deutschland Tour: Del Toro gewinnt Prolog
-
Schwedendemokraten-Chef strebt "für 2030 oder später" Amt des Regierungschefs an
-
Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"
-
Schnieder: Sachsen-Anhalt muss Vorsitz von Ministerpräsidentenkonferenz nicht übernehmen
-
Hockey-Frauen bestehen im WM-Krimi und sichern Zwischenrunde
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle
-
Ukraine: Chmara als Nachfolger des populären Verteidigungsministers Fedorow bestätigt
-
China kritisiert EU-Untersuchung zu Übernahme von Mediamarkt-Konzern scharf
-
Vermisste 29-Jährige aus Baden-Württemberg offenbar in Schweden von Partner getötet
-
Thüringen: AfD beantragt erneut Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Merz verurteilt Aufruf Ben Gvirs zur gezielten Tötung von Palästinensern
-
Drei Jugendliche flüchten in Hessen mit gestohlenem Auto vor Polizei
-
Britischer Premier: Bis Weihnachten soll niemand mehr auf der Straße schlafen müssen
-
US-Prozess um Social-Media-Sucht: Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
-
Füllkrug-Rückkehr: "Emotion und Leidenschaft" als Lohn
-
Niedrige Gasspeicherstände: Wirtschaftsministerium beobachtet die Lage "genau"
-
Paris nennt Äußerungen des israelischen Ministers Ben Gvir "unerträglich"
-
Speyerer Bischof Wiesemann legt Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder
-
Scharfe Kritik an neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof
-
Polizisten schießen auf 14-Jährigen mit Waffenattrappe nahe Haltestelle in München
-
Studie: Gebündelte Sozialleistungen können Armutsrisiko senken
-
Königin Camilla berichtet über Zeit nach Krebsdiagnose für Charles III.
-
Merz verurteilt Aufruf von Israels Ben Gvir zu Tötungen von Palästinensern scharf
-
"Finale dahoam"? München bewirbt sich um 2028
-
OpenAI zeigt ab Montag auch in Deutschland Werbeanzeigen bei ChatGPT
-
Moskau: Russland und Ukraine übergeben bei Gefangenenaustausch jeweils 103 Soldaten
-
Justizministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern
-
US-südkoreanisches Manöver nach Trump-Kritik um fast die Hälfte der Zeit verkürzt
-
Hoeneß sichert Musiala Unterstützung zu: "Ich war sprachlos"
Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können weitgehend auf der bargeldlosen Zahlung des Rundfunkbeitrags bestehen. Nur Zahlungspflichtigen, die kein Girokonto eröffnen können, muss auch eine Barzahlung ohne Mehrkosten möglich sein, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. Der ausnahmslose Ausschluss der Barzahlung beim Hessischen Rundfunk verstoße gegen EU-Recht und das Gleichheitsgebot. (Az: 6 C 2.2 und 6 C 3.2)
Geklagt hatten zwei Wohnungsinhaber aus dem Raum Frankfurt am Main. Den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag wollten sie nicht über ihr Konto bezahlen. Sie machten geltend, nach deutschem und auch nach EU-Recht seien Euro-Banknoten "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Daher müsse es möglich sein, den Rundfunkbeitrag damit zu bezahlen. Demgegenüber verlangen die Regelungen des Hessischen Rundfunks eine "unbare Zahlungsweise".
In den Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht legte dann den Streit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg or. Dieser betonte 2021, dass Euro-Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, das in der Regel nicht abgelehnt werden darf. Dennoch könne bei einer besonders großen Zahl an Zahlungspflichtigen auch der alleinige bargeldlose Geldverkehr gerechtfertigt sein, wenn den Zahlungspflichtigen andere Wege verfügbar sind.
Das Bundesverwaltungsgericht interpretierte dies nun als "grundsätzliche Verpflichtung zur Annahme von Euro-Bargeld". Ausnahmen seien danach aber möglich. Hier seien die Regelungen des Hessischen Rundfunks mit dem Ziel "der Kostenersparnis sowie der effizienten Durchsetzung der Beitragserhebung" erlassen worden. Dies sei im öffentlichen Interesse im Grundsatz gerechtfertigt, befanden die Leipziger Richter.
Erforderlich sei nach EU-Recht aber eine Ausnahmeregelung für Beitragspflichtige, die nicht über ein Girokonto verfügen. Auf die Möglichkeit der Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut könnten diese Personen wegen der damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten nicht verwiesen werden. Dies würde auch gegen den Gleichheitssatz verstoßen.
Nach dem Leipziger Urteil muss der Hessische Rundfunk nun eine solche Ausnahmeregelung schaffen. Übergangsweise könne die alte Gebührensatzung aber weiter angewandt werden, wenn der Sender "solchen Beitragspflichtigen, die nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können, die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht".
Die Klagen wies das Bundesverwaltungsgericht allerdings ab, weil beide Kläger jeweils über ein Girokonto verfügen.
E.Paulino--PC