-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren in Ungleichheit
-
CDU-Ministerpräsidenten stellen sich gemeinsam hinter Bundeskanzler Merz
-
Bedrohte Sumatra-Elefanten wegen Waldbränden in Indonesien noch stärker gefährdet
-
Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht
-
ÖPNV-Vergleich: Deutschland fällt in Europa leicht auf Rang fünf zurück
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft für Kanada vor
-
Serie A: Tedesco nicht mehr Trainer in Bologna
-
Inbetriebnahme von LNG-Terminal in Stade in Vorbereitung
-
Von der Leyen schlägt Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor
-
Bahn kündigt Direktverbindung von München nach Mailand und Rom ab Sommer 2027 an
-
Nach vier Jahren Bauzeit: Neuer Kanal in China soll Handel deutlich erleichtern
-
Benzinpreis auf neuem Allzeithoch - Dieselpreis ganz knapp davor
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedsschaft für Kanada vor
-
Nach CSD-Anschlag: Regierung legt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus vor
-
Französische Filmikone Sophie Marceau findet sich alt genug für Großmutterrolle
-
US-Senator Sanders und ehemaliger Trump-Berater Bannon warnen vor KI
-
Anklage gegen IS-Mitglied in Frankfurt am Main erhoben
-
Regionalliga-Reform: Bayern-Boss Dreesen unterstützt DFB
-
Wegen Terrorverdachts: Zwei eritreische Regierungsgegner in Untersuchungshaft
-
24 Jahre nach Mord an Baggersee in Niedersachsen: Drei weitere Männer verurteilt
Fast 440.000 wegen Wohnungslosigkeit untergebrachte Menschen in Deutschland
Die Zahl der wegen Wohnungslosigkeit untergebrachten Menschen in Deutschland hat sich im Vergleich zu den Vorjahren weiter erhöht. Zum 31. Januar waren rund 439.500 wohnungslose Menschen in Unterkünften in den Kommunen oder in entsprechenden Hilfseinrichtungen untergebracht, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. 2023 waren es 372.000 nach zuvor 178.100 Menschen gewesen. Der Anstieg sei jedoch vor allem auf Verbesserungen der Datenmeldungen zurückzuführen.
Rund 40 Prozent der untergebrachten wohnungslosen Menschen waren den Angaben zufolge jünger als 25 Jahre. Der Anteil der Menschen im Alter ab 65 Jahren blieb mit fünf Prozent unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die Ende Januar untergebrachten Menschen 31 Jahre alt. 55 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen waren Männer, 43 Prozent waren Frauen. Für zwei Prozent der Fälle wurde das Geschlecht mit "unbekannt" angegeben.
Mit Blick auf die Staatsangehörigkeit bildeten Ukrainerinnen und Ukrainer mit knapp einem Drittel die größte Gruppe unter den untergebrachten Wohnunglosen. Ende Januar waren demnach 136.900 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst.
Insgesamt wurden 377.900 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet - und damit deutlich mehr als im Vorjahr mit 311.900 Menschen. Ihr Anteil an allen untergebrachten Wohnungslosen erhöhte sich auf 86 Prozent nach zuvor 84 Prozent. Die Zahl der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm dagegen nur leicht zu - nämlich auf 61.500 Menschen von zuvor 60.200. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der untergebrachten Wohnungslosen sank dadurch auf 14 Prozent.
Von den untergebrachten Wohnungslosen lebten 150.100 Menschen in Paarhaushalten mit Kindern. Sie bildeten mit 34 Prozent die größte Gruppe. 32 Prozent oder 139.000 Menschen waren alleinstehend. In Alleinerziehendenhaushalten lebten demnach 17 Prozent.
Im Bundesländervergleich lebten im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 105.100 Menschen die meisten untergebrachten Wohnungslosen. Dahinter folgten Baden-Württemberg und Berlin - mit jeweils 92.700 beziehungsweise 47.300 Menschen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet - und zwar 2600, 1000 und 700 Menschen.
Die Statistik erfasst laut den Angaben wohnungslose Menschen, die in der Nacht zum 1. Februar beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße lebten, wurden nicht in der Statistik berücksichtigt.
L.E.Campos--PC