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Kabinett beschließt Steuerentlastungen und Kindergelderhöhungen
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland entlasten soll. In dem am Mittwoch verabschiedeten Entwurf ist vorgesehen, dass der Grundfreibetrag der Einkommensteuer sowie der Kinderfreibetrag erhöht werden. Zur Anpassung an die Inflation werden außerdem die Einkommensteuertarife angehoben. Das hat zur Folge, dass die Steuerlast für Bürgerinnen und Bürger sinkt. Zudem soll das Kindergeld erhöht werden und die Abschaffung der Steuerklassen III und V für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.
Schon in diesem Jahr soll der Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Im kommenden Jahr dann um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro und 2026 um weitere 252 Euro auf 12.336 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - verhältnismäßig aber vor allem Geringverdienende.
Im gleichen Zuge sollen die Kinderfreibeträge zunächst rückwirkend für 2024 um 228 Euro auf 6612 Euro und für 2025 um 60 Euro auf 6672 Euro erhöht werden. 2026 erfolgt eine weitere Anhebung von 156 Euro auf 6828 Euro. Zudem ist eine Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag in den kommenden beiden Jahren geplant.
Mit dem neuen Gesetz soll auch die sogenannte kalte Progression bekämpft werden, also schleichende Steuererhöhungen durch die Inflation. Dafür sorgen soll eine Verschiebung der Einkommensteuertarife "nach rechts" - so werden höhere Steuersätze erst mit höheren Einkommen fällig. "Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen. Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein", erklärte dazu Finanzminister Christian Lindner (FDP).
Diese Maßnahmen sind eine Konsequenz aus der im Grundgesetz festgelegten Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. "Solange wir für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch keinen Automatismus - keinen 'Tarif auf Rädern' - haben, müssen regelmäßig die Gesetze angepasst werden", erklärte Lindner weiter. "Insgesamt werden wir Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro entlasten."
Das Kindergeld wird zum neuen Jahr um fünf Euro monatlich auf 255 erhöht. Zum Jahresbeginn 2026 ist dann eine weitere Erhöhung um vier Euro auf 259 Euro geplant. Es soll geregelt werden, dass das Kindergeld ab 2026 parallel zur Erhöhung der Kinderfreibeträge angepasst wird.
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Reform der Steuerklassen vor. So sollen die Steuerklassen III und V für Verheiratete abgeschafft und in das sogenannte Faktorverfahren überführt werden. Damit wird jeder Ehepartner anhand seines individuellen Arbeitslohnes besteuert. So soll die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute verteilt werden.
"Mit dem Kabinettsbeschluss bringen wir mehr Fairness ins Steuersystem", sagte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer der Nachrichtenagentur AFP. Er betonte, dass es keine "heimlichen Steuererhöhungen" gebe. "Steuerpolitik auf der Grundlage von Leistungsfeindlichkeit und Sozialneid ist Politik gegen die Bürger und das wird es mit der FDP nicht geben", sagte Meyer.
Außerdem enthält das am Mittwoch beschlossene Gesetz die ersten Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative, auf die sich die Regierung Anfang des Monats gemeinsam mit dem Bundeshaushalt für das kommende Jahre geeinigt hatte. So sollen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten vereinfacht und entbürokratisiert werden.
G.M.Castelo--PC