-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
Europäisches Menschenrechtsgericht billigt Bestrafung von Freiern in Frankreich
Die in Frankreich gesetzlich vorgesehene Bestrafung von Kunden von Prostituierten bedeutet keine Verletzung des Rechts auf Privatleben. Das Europäische Gericht für Menschenrechte wies am Donnerstag eine Klage von mehr als 260 Prostituierten und mehreren Verbänden mit Blick auf ein französisches Gesetz zurück, das Geldstrafen für Freier vorsieht. Dieses Gesetz hatte 2016 die bis dahin geltende Regelung abgelöst, nach der das Anwerben von Kunden strafbar war.
Das französische Prostitutionsgesetz sieht eine Geldstrafe von 1500 Euro und im Wiederholungsfall von bis zu 3750 Euro vor, wird in der Praxis aber selten angewandt. Es war nach schwedischem Vorbild eingeführt worden, um nicht die Prostituierten, sondern deren Kunden strafbar zu machen.
Die Klägerinnen und Kläger verwiesen darauf, dass dieses Gesetz sie mehr als zuvor in prekäre Verhältnisse treibe und Aggressionen aussetze. Sie machten vor dem Straßburger Gericht geltend, dass die Auswirkungen des Gesetzes ihre körperliche und geistige Gesundheit gefährdeten.
Die Straßburger Richter entschieden jedoch, dass das Gesetz nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Die französischen Behörden hätten einen "gerechten Ausgleich zwischen den auf dem Spiel stehenden konkurrierenden Interessen geschaffen", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Staat habe seinen Ermessensspielraum nicht überschritten.
Die Schwierigkeiten und Risiken für die Prostituierten habe es auch zuvor gegeben, als das Anwerben von Kunden strafbar gewesen sei. Es bestehe keine Einigkeit darüber, ob diese auf die Strafmaßnahmen zurückzuführen seien oder "dem Phänomen der Prostitution als solchem eigen sind", hieß es weiter.
Die Klägerinnen und Kläger hatten sich 2019 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, nachdem sie in Frankreich alle Instanzen durchlaufen hatten.
X.M.Francisco--PC