-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren in Ungleichheit
-
CDU-Ministerpräsidenten stellen sich gemeinsam hinter Bundeskanzler Merz
-
Bedrohte Sumatra-Elefanten wegen Waldbränden in Indonesien noch stärker gefährdet
-
Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht
-
ÖPNV-Vergleich: Deutschland fällt in Europa leicht auf Rang fünf zurück
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft für Kanada vor
-
Serie A: Tedesco nicht mehr Trainer in Bologna
-
Inbetriebnahme von LNG-Terminal in Stade in Vorbereitung
-
Von der Leyen schlägt Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor
-
Bahn kündigt Direktverbindung von München nach Mailand und Rom ab Sommer 2027 an
-
Nach vier Jahren Bauzeit: Neuer Kanal in China soll Handel deutlich erleichtern
-
Benzinpreis auf neuem Allzeithoch - Dieselpreis ganz knapp davor
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedsschaft für Kanada vor
-
Nach CSD-Anschlag: Regierung legt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus vor
-
Französische Filmikone Sophie Marceau findet sich alt genug für Großmutterrolle
-
US-Senator Sanders und ehemaliger Trump-Berater Bannon warnen vor KI
-
Anklage gegen IS-Mitglied in Frankfurt am Main erhoben
-
Regionalliga-Reform: Bayern-Boss Dreesen unterstützt DFB
-
Wegen Terrorverdachts: Zwei eritreische Regierungsgegner in Untersuchungshaft
-
24 Jahre nach Mord an Baggersee in Niedersachsen: Drei weitere Männer verurteilt
Oberverwaltungsgericht bestätigt: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei senden
ach dem Verwaltungsgericht Leipzig hat auch das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) dazu verpflichtet, einen Werbespot der Satirepartei Die Partei für den Wahlkampf zur sächsischen Landtagswahl im Radio auszustrahlen. Das Oberverwaltungsgericht wies am Mittwoch eine Beschwerde des MDR zurück. Die in dem Werbebeitrag thematisierte Erschießung von vermeintlichen AfD-Wählern sei erkennbar Satire, erklärte es.
In der Wahlwerbung wird den Gerichten zufolge ein Ehepaar dargestellt, dass die - fiktive - Vereidigung der neuen sächsischen Regierung im Radio hört. In starkem Dialekt stellt der Mann fest, dass die "Faschisten wieder an der Macht" seien. "Diesmal schießen wir zuerst", sagt er und beginnt, auf verschiedene Menschen zu schießen. Der Spot endet mit der Aufforderung, bevor es "zu spät" sei, die Satirepartei zu wählen.
Grundsätzlich haben politische Parteien einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlwerbespots im Rahmen der ihnen eingeräumten Sendezeit und der zugeteilten Sendeplätze ausgestrahlt werden. Rundfunkanstalten dürfen konkrete Werbespots aber ablehnen, wenn diese evident und ins Gewicht fallend gegen das Strafrecht verstoßen.
Das sah der MDR hier als gegeben. Gewalttätigkeiten würden in dem Spot verharmlost, argumentierte der Sender. Aber weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht sahen einen solchen evidenten Verstoß. Der Dialog des Ehepaars in dem Wahlwerbespot sei satirisch stark überzeichnet, erklärte das Oberverwaltungsgericht.
Das zeige sich insbesondere in der deutlichen Überreaktion der Eheleute auf die Nachricht von der Vereidigung der neuen Regierung, den geäußerten Beleidigungen sowie dem übertriebenen Dialekt der Sprecher. Außerdem sei die Stimme der Ehefrau unnatürlich verstellt. Für einen unbefangenen Hörer dränge sich der satirische Charakter auf, und er werde mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt.
Der Beschluss aus Bautzen ist unanfechtbar. In Sachsen wird zeitgleich mit Thüringen am Sonntag kommender Woche ein neuer Landtag gewählt.
F.Santana--PC