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Prüfer bestätigten vergangenes Jahr 3160 Behandlungsfehler mit Patientenschaden
Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 3160 Behandlungsfehler bestätigt, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. Das waren nur geringfügig weniger als im Vorjahr, wie der Medizinische Dienst am Donnerstag in Berlin in seiner Jahresstatistik für 2023 mitteilte. Die Dunkelziffer ist allerdings deutlich höher. Experten gehen davon aus, dass es bei etwa einem Prozent aller Krankenhausfälle zu Behandlungsfehlern kommt.
Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Diensts im vergangenen Jahr 12.438 Patientenbeschwerden und Verdachtsfällen über mögliche Behandlungsfehler nach. In etwa jedem vierten Fall wiesen die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden nach. In jedem fünften Fall - das betraf 2679 Fälle - war der Fehler auch Ursache des erlittenen Schadens. Das ist wichtig für die Betroffenen, denn nur dann bestehen Chancen auf Schadenersatz.
Wie auch in den Vorjahren betrafen die meisten Vorwürfe und Verdachtsfälle mit rund 30 Prozent die Orthopädie und Unfallchirurgie, zu mehr als elf Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin sowie mit jeweils rund neun Prozent Zahnmedizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie Geburtshilfe. Fast sechs Prozent der Vorwürfe entfielen auf die Pflege. Weitere 26 Prozent verteilten sich auf 29 andere Fachgebiete.
Die Vorwürfe betreffen unter anderem fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Zahnwurzelbehandlungen oder Druckgeschwüren. Eine Häufung in einem Fachgebiet sagt dem Medizinischen Dienst zufolge aber nichts über die tatsächliche Fehlerquote oder die Sicherheit aus. Vielmehr könnten Patienten etwa Fehler bei chirurgischen Eingriffen besser erkennen.
Bei knapp zwei Dritteln beziehungsweise 65,5 Prozent der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend. Bei fast einem Drittel oder 29,7 Prozent entstand ein Dauerschaden.
Zu leichten Dauerschäden zählen beispielsweise eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe. Ein mittlerer Dauerschaden können chronische Schmerzen oder die Störung einer Organfunktion sein. Ein schwerer Schaden liegt vor, wenn Geschädigte pflegebedürftig wurden, aufgrund eines Fehlers erblinden oder dauerhafte Lähmungen erleiden. In 2,8 Prozent der begutachteten Fälle - insgesamt 75 - führte ein Behandlungsfehler zum Tod.
Die Dunkelziffer liegt aber deutlich höher. "Fachleute gehen davon aus, dass es in etwa einem Prozent aller stationären Behandlungen zu Fehlern und vermeidbaren Schäden kommt", erklärte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Diensts Bund, Stefan Gronemeyer. Das entspreche jährlich 168.000 Patienten. Zudem gingen die Experten von etwa 17.000 fehlerbedingten, vermeidbaren Todesfällen aus.
Der Medizinische Dienst erneuerte seine Forderung nach einer verpflichtenden Meldung schwerwiegender, aber gut vermeidbarer Vorfälle. Das sei internationaler Standard in der Patientensicherheit. Zu diesen sogenannten Never Events gehören Patienten- und Seitenverwechslungen, schwerwiegende Medikationsfehler oder unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. 2023 erfasste der Medizinische Dienst 151 solcher Fälle, 2022 waren es 165 solcher vermeidbaren Ereignisse.
H.Silva--PC