-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren in Ungleichheit
-
CDU-Ministerpräsidenten stellen sich gemeinsam hinter Bundeskanzler Merz
-
Bedrohte Sumatra-Elefanten wegen Waldbränden in Indonesien noch stärker gefährdet
-
Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht
-
ÖPNV-Vergleich: Deutschland fällt in Europa leicht auf Rang fünf zurück
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft für Kanada vor
-
Serie A: Tedesco nicht mehr Trainer in Bologna
-
Inbetriebnahme von LNG-Terminal in Stade in Vorbereitung
-
Von der Leyen schlägt Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor
-
Bahn kündigt Direktverbindung von München nach Mailand und Rom ab Sommer 2027 an
-
Nach vier Jahren Bauzeit: Neuer Kanal in China soll Handel deutlich erleichtern
-
Benzinpreis auf neuem Allzeithoch - Dieselpreis ganz knapp davor
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedsschaft für Kanada vor
-
Nach CSD-Anschlag: Regierung legt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus vor
-
Französische Filmikone Sophie Marceau findet sich alt genug für Großmutterrolle
-
US-Senator Sanders und ehemaliger Trump-Berater Bannon warnen vor KI
-
Anklage gegen IS-Mitglied in Frankfurt am Main erhoben
-
Regionalliga-Reform: Bayern-Boss Dreesen unterstützt DFB
-
Wegen Terrorverdachts: Zwei eritreische Regierungsgegner in Untersuchungshaft
-
24 Jahre nach Mord an Baggersee in Niedersachsen: Drei weitere Männer verurteilt
-
ADAC-Bilanz: Mehr als 128.000 Staus auf Autobahnen in diesjährigen Sommerferien
-
Erneuter Schiffsunfall an Eisenbahnbrücke in Elsfleth in Niedersachsen
-
Unions-Fraktionschef Frei will Sofortmaßnahmen gegen hohe Spritpreise zum 1. Oktober
-
Meta-Chef Zuckerberg lehnt Verlangsamung der KI-Entwicklung ab
-
Zwei Tote bei Brand in Wohnhaus in Baden-Württemberg
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Umfrage sieht SPD knapp hinter AfD
-
Volleyballer mit "positiver Energie" ins Achtelfinale
-
"Rote Linie": Saudi-Arabien wirft Huthi-Miliz Angriff auf heilige Stadt Mekka vor
-
DAK-Report: Große Mehrheit im Urlaub trotz Rekordhitze gut erholt
-
Französische Ex-Ministerin Dati wegen Korruption vor Gericht
-
Kosovo-Sondertribunal verkündet Urteil im Fall von Ex-Präsident Thaci
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Umwelthilfe für bessere Luft
Keine Ausnahme von Verhüllungsverbot für Gesichtsschleier in Rheinland-Pfalz
Für eine Muslimin, die am Steuer ihres Autos einen Gesichtsschleier tragen möchte, gibt es keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Rheinland-Pfalz wies den Antrag der Frau zu Recht ab, wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Es gibt demnach keine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift. (Az.: 7 A 10660/23.OVG)
Die Frau beantragte, wegen ihrer religiösen Überzeugungen am Steuer einen sogenannten Nikab tragen zu dürfen. Mit dem Schleier werden nicht nur die Haare, sondern bis auf die Augen auch das gesamte Gesicht verdeckt. Der LBM wies den Antrag ab, auch der Widerspruch blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte das Gesuch ebenfalls ab.
Eine Berufung gegen diese Entscheidung lehnte nun das Oberverwaltungsgericht ab. Das Verhüllungsverbot diene der allgemeinen Sicherheit des Straßenverkehrs, hieß es. Das Führen eines Fahrtenbuchs, wie es die Klägerin als Auflage vorgeschlagen hatte, sei nicht annähernd gleich geeignet zur Identifizierung von Verkehrsteilnehmern bei automatischen Verkehrskontrollen. Diese Auflage sei bezogen auf das Fahrzeug, die Klägerin dürfe aber auch andere Autos fahren, für die diese Auflage nicht bestehe.
Zudem wird nach Ansicht des Gerichts durch das Verhüllungsverbot niemand unmittelbar an der Auslebung seines Glaubens gehindert. Wenn sie die Kleidervorschrift befolgen wolle, müsse die Frau lediglich auf das Autofahren verzichten. Die von ihr geschilderten Knieprobleme hinderten sie nicht daran, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Mit ihrem Führerschein dürfe sie Motorroller fahren, wobei wegen der Helmpflicht das Verhüllungsverbot nicht gelte.
L.E.Campos--PC